Berliner Tageblatt - Lebenslange Haft für Hauptangeklagten in Prozess um Polizistenmorde von Kusel

Börse
MDAX -0.27% 26065.47
SDAX -0.17% 13858.3
TecDAX -0.11% 3379.99
DAX 0.1% 17950.02
Euro STOXX 50 0.12% 4988.93
Goldpreis -0.33% 2157.2 $
EUR/USD -0.27% 1.0848 $
Lebenslange Haft für Hauptangeklagten in Prozess um Polizistenmorde von Kusel
Lebenslange Haft für Hauptangeklagten in Prozess um Polizistenmorde von Kusel / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Lebenslange Haft für Hauptangeklagten in Prozess um Polizistenmorde von Kusel

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel ist der Hauptangeklagte Andreas S. am Mittwoch zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Kaiserslautern sah es als erwiesen an, dass der 39-Jährige im Januar eine Polizistin und einen Polizisten bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle erschoss.

Textgröße:

Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Demnach handelte S., um eine Jagdwilderei zu verdecken. Konkret verurteilte ihn das Landgericht in Kaiserslautern wegen zweier Morde. Dazu kamen weitere Delikte wie tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gewerbsmäßiger Jagdwilderei.

Den mitangeklagten Florian V. verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zur Jagdwilderei, sah aber von einer Strafe. Der 33-Jährige hatte S. begleitet und bei der Tat mit in dessen Auto gesessen. Ursprünglich stand auch er unter Mordverdacht, was sich später aber nicht erhärtete.

Die Anklage basierte weitgehend auf den Aussagen V.s. Im Prozess belasteten sich die beiden Angeklagten gegenseitig. S. stellte die Situation als Notwehr dar.

Laut Anklage hatten die beiden Polizisten das Auto mit S. und V. am frühen Morgen des 31. Januar auf einer Landstraße bei Kusel in Rheinland-Pfalz angehalten. Während der Kontrolle schoss S. plötzlich zunächst mit einer Schrotflinte aus nächster Nähe auf die Beamtin und feuerte dann mit einem Jagdgewehr auf deren Kollegen. Danach durchsuchte er die Beamtin nach ihn belastenden Aufzeichnungen und feuerte erneut auf sie, weil sie noch lebte.

D.Schneider--BTB