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Verfassungsbeschwerden gegen EU-Coronafonds scheitern in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen die deutsche Zustimmung zum EU-Coronafonds zurückgewiesen. Zwar formulierte es in seinem Urteil am Dienstag Bedenken, sah aber im Ergebnis weder die Kompetenzen der Europäischen Union offensichtlich überschritten noch die haushaltspolitische Verantwortung des Bundestags beeinträchtigt. Die Beschwerdeführer seien damit nicht in ihrem Recht auf demokratische Selbstbestimmung verletzt. (Az. 2 BvR 547/21 und 2 BvR 798/21)
Die Beschwerden richteten sich gegen den Wiederaufbaufonds "Next Generation EU", mit dem die europäischen Staats- und Regierungschefs die Folgen der Pandemie abfedern wollen. Im sogenannten Eigenmittelbeschluss ermächtigten sie die EU-Kommission ausnahmsweise dazu, an den Kapitalmärkten 750 Milliarden Euro - zu Preisen von 2018 - aufzunehmen und diese zweckgebunden als Zuschüsse oder Kredite an die Mitgliedsstaaten weiterzugeben. Für die Rückzahlung haften die EU-Länder gemeinsam. Bundestag und Bundesrat stimmten im März 2021 zu.
Dagegen zogen sowohl das "Bündnis Bürgerwille" um den ehemaligen AfD-Chef Bernd Lucke als auch der Unternehmer und frühere Industriepräsident Heinrich Weiss nach Karlsruhe. Ihre Verfassungsbeschwerden hatten aber nun keinen Erfolg.
F.Pavlenko--BTB