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Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Neuanlage von Riffen für Fehmarnbeltquerung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch (09.00 Uhr) über eine Planänderung bei der Fehmarnbeltquerung. Umweltverbände klagen gegen das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium, weil es die Zerstörung von Riffen in der Ostsee auf der Tunneltrasse erlaubte. Sie hatten auch schon gegen den Fehmarnbelttunnel an sich geklagt, diese Klagen wurden aber vor zwei Jahren abgewiesen. (Az. 9 A 17.21 u.a.)
Der Bau der Fehmarnbeltquerung begann auf deutscher Seite im November 2021. Der 18,5 Kilometer lange Straßen- und Schienentunnel zwischen Fehmarn und der dänischen Insel Lolland ist eins der größten Infrastrukturprojekte in der EU. Die Riffe waren erst nach dem ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss entdeckt worden. Das Gericht gab dem Ministerium auf, die Pläne anzupassen. Der Bauherr Femern A/S sollte darum an anderer Stelle in der Ostsee neue Riffe anlegen. Die Frage ist, ob das ausreicht.
F.Müller--BTB