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Berliner Kammergericht verurteilt IS-Rückkehrerin zu Haftstrafe
Das Berliner Kammergericht hat eine IS-Rückkehrerin wegen ihrer Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die 31-Jährige machte sich zudem wegen der Verletzung ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Kindern schuldig, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Nach Ansicht der Kammer reiste Mandy B. im Oktober 2016 gemeinsam mit ihren ein und zwei Jahre alten Söhnen nach Syrien aus und schloss sich dort der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) an. Dies tat sie zunächst heimlich und ohne das Wissen und die Zustimmung des Kindsvaters. Ihr Ehemann, der ihr mit seiner Zweitfrau 2017 folgte, schloss sich der Vereinigung als Kämpfer an. B. führte den Haushalt und bestärkte ihren Ehemann in seiner radikal-islamischen Einstellung.
Die Söhne erzog sie im Sinne der IS-Ideologie. 2018 gebar sie ein weiteres Kind. Dass sie ihre Kinder ins Ausland nahm, gab sie gegenüber der Kindergeldstelle nicht an, daher wurde Kindergeld an sie gezahlt. Verurteilt wurde die 31-Jährige aus diesem Grund auch wegen Steuerhinterziehung. Seit Dezember 2018 befand sich B. in Flüchtlingslagern in Syrien. Seit ihrer Ankunft in Deutschland im Oktober 2021 befand sie sich in Untersuchungshaft.
Laut Kammer seien die Taten gegenüber ihren Kindern "besonders schwerwiegend". Von einer Traumatisierung sei allerdings nicht auszugehen. Im Prozess räumte B. die Vorwürfe ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
T.Bondarenko--BTB