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Verwaltungsgericht Berlin erklärt Feuerwerksverbote 2020 und 2021 für rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Feuerwerksverbote für Verbraucher in den Jahren 2020 und 2021 als rechtmäßig eingestuft. Weil in der Coronakrise schnelles Handeln erforderlich gewesen sei, habe die Regel auch ohne eine Gesetzesänderung getroffen werden können, teilte das Gericht am Dienstag mit. Es wies damit die Klage eines Feuerwerkherstellers auf eine nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme ab. (Az. VG 1 K 452/20)
In den Jahren 2020 und 2021 hatte das Bundesinnenministerium die Abgabe von Feuerwerk an Verbraucher verboten, um die Krankenhäuser rund um Silvester zur Bewältigung der Coronapandemie zu entlasten. Der Hersteller wandte sich gerichtlich dagegen, das Verwaltungsgericht wies sowohl die Eilanträge als auch die Feststellungsklagen ab.
Den Erlass der Verordnung habe das Innenministerium ordnungsgemäß mitgeteilt, entschieden die Richter. Demnach gab es keine milderen Mittel, um das Ziel der Entlastung der Krankenhäuser zu erreichen. Zudem sei die Entscheidung angemessen gewesen.
Der Hersteller erziele zwar mit dem Verkauf von Feuerwerk zum Jahreswechsel einen großen Teil seines Umsatzes, er hätte aber zur Abmilderung staatliche Überbrückungshilfen bekommen können. Zudem hätte der Kläger einen Teil der Ware noch 2022 verkaufen können.
C.Meier--BTB