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EuGH befasst sich mit Datenschutz bei Schulunterricht per Videokonferenz
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) mit dem Datenschutz bei Schulunterricht per Videokonferenz. Während der Schulschließungen in Deutschland in der ersten Zeit der Coronapandemie wurde der Unterricht vielerorts live über das Internet erteilt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden muss über eine Klage des Hauptpersonalrats der hessischen Lehrkräfte entscheiden. (Az. C-34/21)
Es geht hinsichtlich des Datenschutzes darum, ob neben den Eltern auch die Lehrkraft einem solchen Unterricht zustimmen muss. Das Verwaltungsgericht fragte den EuGH, ob das hessische Datenschutzgesetz mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Am Donnerstag legt der zuständige Generalanwalt sein juristisches Gutachten vor.
M.Furrer--BTB