- Biden sammelt bei Spendengala mit Obama und Clinton Rekordsumme für den Wahlkampf
- Komy Co., Ltd. Zugelassen als „Approved Organization" vom Japan Civil Aviation Bureau, Ministry of Land, Infrastructure, Transport and Tourism
- Boston unterliegt Atlanta: Schröders Chancen immer geringer
- Eberl vor BVB-Duell: "Spiel bleibt elektrisierend"
- Radprofi Schachmann will die "alten Beine wiederfinden"
- Alcaraz scheitert: Zverev im Halbfinale gegen Dimitrow
- NHL: Draisaitl mit drei Vorlagen bei Oilers-Sieg
- Hoeneß über DFB-Auftritte: "Das war ein Genuss"
- Bundeswahlausschuss entscheidet über Zulassung von Parteien zur Europawahl 2024
- Volvo Financial Services und JA Worldwide erweitern ihre Partnerschaft, um mehr Jugendlichen Finanzwissen zu vermitteln
- Olympische Spiele: Frankreich ersucht andere Länder um Hilfe bei Sicherheit
- Keypoint Intelligence stellt den ersten globalen DTF-Prognosebericht der Branche vor: Navigieren durch die Zukunft der Direct-to-Film-Technologie
- Premier League: Littler feiert ersten Tagessieg
- Medien: Xabi Alonso kein Kandidat in Liverpool
- Macron: Einladung Putins zum G20-Gipfel in Rio nur bei Zustimmung aller Staaten
- Jereh Group stellt revolutionäre GreenWell-Anlagen zur Behandlung gefährlicher Abfälle auf der Beijing cippe vor
- Bayern-Basketballer verspielen letzte realistische Chance
- 8708 Punkte: Zehnkämpfer Neugebauer mit starkem Saisonstart
- Portugals neuer Regierungschef Montenegro stellt seine Regierung vor
- DEL: Schwenningen erzwingt Spiel sieben
- Phoenix Tower International kündigt Investition von Grain Management und BlackRock zur Fortsetzung der globalen Expansion an
- LeddarTech wird am 4. April 2024 um 12 Uhr EDT auf der Emerging Growth Conference vor Investoren sprechen
- Neuer Bayern-Trainer soll im April feststehen
- Russland stoppt mit Veto Kontrolle von UN-Sanktionen gegen Nordkorea
- Zverev zieht ins Halbfinale von Miami ein
- Netanjahu fordert Fristverlängerung im Streit um Wehrdienst für Ultraorthodoxe
- Eberl kontert Davies-Berater: "Irgendein Stein muss fallen"
- AN DER SPITZE DES RUDELS: YUKON GROUP BRINGT DAS ERSTE AUFRÜSTBARE MONOKULAR SEINER ART AUF DEN MARKT
- Marburger Bund: Ärzte an Unikliniken bekommen zehn Prozent mehr Gehalt
- Studie: Songtexte werden immer einfacher und selbstbezogener
- SECHS BRANDNEUE RIADS WERDEN IM JULI IN DER KASBAH TAMADOT ERÖFFNET UND DAS HOTEL WIRD IM OKTOBER VOLLSTÄNDIG WIEDERERÖFFNET
- Ritual an Gründonnerstag: Papst wäscht zwölf weiblichen Häftlingen die Füße
- Auswärtiges Amt warnt vor Anbahnungsversuchen aus Russland auf Dating-Portalen
- ACE Money Transfer kündigt seine mit Spannung erwartete Salam-Bangladesch-Kampagne mit größeren Gewinnen in diesem Ramadan an
- Ehemaliger südafrikanischer Präsident Zuma von Wahl im Mai ausgeschlossen
- Verdi: Gehaltserhöhung von bis zu 18 Prozent für Lufthansa-Bodenpersonal
- Niederlande wollen mit Milliardenpaket Chip-Hersteller ASML im Land halten
- VAPORESSO kündigt Strategie-Upgrade an und baut ein umfassendes Service-Ökosystem für abwechslungsreiche Premium-Vaping-Erlebnisse auf
- US-Kryptounternehmer Bankman-Fried zu 25 Jahren Haft verurteilt
- KuCoin kündigt $10 Millionen Dankbarkeits-Airdrop in KCS und BTC zur Unterstützung der Community an
- Patient nach Verpuffung in Luftröhre gestorben: Ärzte müssen Geldstrafen zahlen
- Krise des chinesischen Immobiliensektors verschärft sich weiter
- Landgericht Wuppertal weist Klage auf Schmerzensgeld nach Coronaimpfung ab
- Hoeneß: Verpflichtung von Alonso "wahrscheinlich unmöglich"
- Nach Gewalttat mit drei Toten in Baden-Württemberg: Familienstreit ging voraus
- Einstündiges Dauergeläut von Kirchenglocken: Polizei rückt in Meersburg an
- Westport meldet Ergebnisse für das vierte Quartal und das Gesamtjahr 2023
- 3DMakerpro führt offiziell die 3D-Scanner der Moose-Serie ein und definiert damit die Einfachheit und Präzision des 3D-Scannens für Anfänger und Profi...
- Nach schwerem Busunfall bei Leipzig: Identität von drei der vier Toten geklärt
- Gericht: Eurowings-Werbung zu CO2-Neutralität "irreführend"
Bundesgerichtshof entscheidet im November über Altlasten auf Münchner Grundstück
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist am Freitag über ein Grundstück in München verhandelt worden, das mit einem großen Wohnkomplex aus den 1920er-Jahren bebaut ist. Ein Immobilienkonzern wollte die Wohnungen verkaufen, plante eine Tiefgarage und fand 2013 im Boden eine schadstoffbelastete aufgefüllte Kiesgrube. Die Wohnungen wurden nach einigen Maßnahmen trotzdem verkauft, die neuen Eigentümer klagten. Der BGH kündigte an, im November entscheiden zu wollen. (V ZR 213/21)
Es komme häufig vor, dass bei Altbauten aufgefüllte Kiesgruben gefunden würden, erklärte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner am Freitag. Der Kies sei damals für den Bau verwendet und die Grube dann mit Asche und Koks aufgefüllt worden. "Wir leben in einem Industrieland, hier gibt es keine völlig unbelasteten Böden", sagte die Richterin. "Die Frage ist: Was muss ich hinnehmen?"
Im Münchner Fall stoppte der Immobilienkonzern den Verkauf der Wohnungen zunächst und informierte die Stadt. Diese ordnete Untersuchungen an. Dabei wurde unter anderem der Stoff Benzo(a)pyren gefunden, der krebserregend wirken kann. Ein Gutachten sah vor, den Boden im Innenhof bis in 30 Zentimeter Tiefe auszutauschen. Tiefer müsse es nicht gehen, da ohnehin eine Tiefgarage geplant war. In den Vorgärten müsse der Boden gar nicht ausgetauscht werden, da diese eingezäunt waren und normalerweise nicht betreten wurden.
Die Immobilienfirma setzte den Verkauf der Wohnungen fort und informierte die Käufer über die Altlastenauskunft für den Innenhof, nicht aber für die Vorgärten. Für diese Außenbereiche schloss sie eine Haftung aus. Im Innenhof tauschte sie den Boden bis in eine Tiefe von 20 Zentimeter aus. Die Tiefgarage wurde aber doch nicht gebaut.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschloss 2014 und 2015, wegen des Innenhofs - wo sich auch ein Kinderspielplatz befindet - und des Außenbereichs vor Gericht zu ziehen. Das Oberlandesgericht München verurteilte den Immobilienkonzern dazu, Innenhof und Vorgärten zu sanieren - aber nur soweit ein bestimmter Grenzwert überschritten werde. Dabei legte es einen strengeren Maßstab an als es das Bundesbodenschutzgesetz vorsieht und begründete dies mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Diesen Ansatz hält der BGH nach vorläufiger Einschätzung für plausibel. Die Prüfwerte stammten immerhin aus den späten 90er-Jahren. Allerdings gab Richterin Brückner zu erkennen, dass das Münchner Urteil so voraussichtlich nicht bestehen bleiben kann. Das Oberlandesgericht habe sich auf Prüfwerte bezogen. Würden diese überschritten, müsse erst einmal untersucht werden, ob der Boden wirklich so stark belastet sei.
Um den Immobilienkonzern bei starker Belastung zur Sanierung verurteilen zu können, müsste dieser außerdem arglistig gehandelt haben. Das hielt der BGH hier aber durchaus für möglich: Den potenziellen Käufern sei von den Schadstoffen im Vorgarten nichts gesagt worden, die Schäden seien möglicherweise bagatellisiert worden.
Die Karlsruher Richterinnen und Richter müssen außerdem prüfen, ob die Eigentümergemeinschaft überhaupt zur Klage berechtigt war. Ein neues Gesetz macht die Sachlage komplizierter. Vorläufig hielt der fünfte Zivilsenat die Gemeinschaft aber für klagebefugt. Seine Entscheidung soll am 11. November verkündet werden.
H.Seidel--BTB