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Gericht: Kein Zuschuss für bessere Ausstattung von Berliner Privatschulen
Privatschulen in Berlin steht keine bessere Ausstattung zu als staatlichen Schulen. Zuschüsse für IT-Personal und Schulsozialarbeit müsse das Land nicht zahlen, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag. Maßgeblich sei die Regelausstattung öffentlicher Schulen.
Der Träger mehrerer Privatschulen hatte vor Gericht einen höheren Zuschuss für die Jahre 2021 und 2022 gefordert, hatte damit aber keinen Erfolg. Die IT-Administration werde bei öffentlichen Schulen von Lehrkräften übernommen, die dafür etwas weniger unterrichteten, erklärte das Gericht. IT-Personal sei keine Regelausstattung.
Das gelte ebenso für die Schulsozialarbeit. Diese werde normalerweise durch freie Träger der Jugendhilfe organisiert, die unabhängig von der Schule handelten. Es seien überwiegend keine Beschäftigten der Schulen selbst.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen "Bedeutung für eine Vielzahl vergleichbarer Verfahren" ließ das Verwaltungsgericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu.
F.Müller--BTB