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Berliner Gericht entscheidet über Wiederholung von Abgeordnetenhauswahl
Mehr als ein Jahr nach der von Pannen geprägten Berliner Abgeordnetenhauswahl will der Verfassungsgerichtshof des Landes am Mittwoch (11.00 Uhr) seine Entscheidung über eine Wiederholung verkünden. Schon in der mündlichen Verhandlung Ende September ließ Gerichtspräsidentin Ludgera Selting erkennen, dass das Gericht dazu neigt, die Wahl für ungültig zu erklären. Bleiben die Richterinnen und Richter dabei, wäre es das zweite Mal seit Gründung der Bundesrepublik, dass ein Gericht eine Landtagswahl für ungültig erklärt.
Eine Wahlwiederholung - in Gänze oder in einzelnen Wahlkreisen - müsste dann innerhalb von 90 Tagen stattfinden. Auch die Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts würde daran sehr wahrscheinlich nichts ändern. Im September vergangenen Jahres fanden in der Hauptstadt gleichzeitig die Wahlen zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksversammlungen statt. Dabei kam es zu zahlreichen Pannen - etwa fehlende Stimmzettel oder zwischenzeitlich geschlossene Wahllokale.
M.Furrer--BTB