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Streit vor Verfassungsgericht: Union und Linke wollen neues Wahlrecht kippen
Bis zur nächsten Bundestagswahl sind es voraussichtlich noch etwa anderthalb Jahre - doch welches Wahlrecht dann gelten wird, ist noch unklar. Denn Union und Linke zogen gegen die im vergangenen Jahr mit den Stimmen der Ampelkoalition beschlossene Wahlrechtsreform vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das am Dienstag und Mittwoch darüber verhandelte. CSU und Linkspartei sind von den von der Ampel beschlossenen Änderungen besonders betroffen. (Az. 2 BvF 1/23 u.a.)
Sie wehren sich gegen zwei Kernpunkte - die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate und die Streichung der Grundmandatsklausel. In Zukunft sollen die Sitze im Bundestag komplett anhand der Mehrheitsverhältnisse bei den Zweitstimmen vergeben werden. Bis zur Reform gab es Überhangmandate, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden.
Davon profitierte in der Vergangenheit oft die CSU. Bundesweit gerechnet holte sie wenige Zweitstimmen, dafür aber in Bayern fast alle Wahlkreise. Um die Sitzverteilung gerecht zu halten, bekamen andere Parteien Ausgleichsmandate. So wurde der Bundestag immer größer - was die Reform nun stoppen soll. Sie deckelt die Zahl der Abgeordneten bei 630.
Es könnte dadurch passieren, dass einzelne Wahlkreisgewinner keinen Sitz mehr im Bundestag erhalten. "Verwaiste Wahlkreise" befürchtete Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bei der Verhandlung. Die CSU-geführte bayerische Staatsregierung hatte sich ebenso wie die CSU als Partei, 195 Mitglieder der Unionsfraktion im Bundestag, die Linke und ihre ehemalige Fraktion sowie einzelne Linke-Abgeordnete und mehr als 4000 Privatpersonen, gebündelt vom Verein Mehr Demokratie, an das Gericht gewandt.
Die Vertreter der Union argumentierten auch, dass die Neuregelung zu einer Ungleichbehandlung führe. "In der Fläche besonders breit verwurzelte" Parteien mit vielen Erststimmen würden härter getroffen, sagte etwa der Bevollmächtigte der bayerischen Staatsregierung, Markus Möstl.
Vertreter der Ampelparteien verteidigten die Reform unter anderem mit der Notwendigkeit, den Bundestag zu verkleinern. Der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle berichtete, dass es im aktuell sehr großen Parlament eine gewisse "Entwertung des Mandats" gebe. So kämen Abgeordnete sowohl in besonders vollen Ausschüssen als auch im Plenum nur noch seltener oder kürzer zu Wort.
Der Grünen-Abgeordnete Till Steffen, direkt gewählt in Hamburg-Eimsbüttel, führte seinen Konkurrenten von der SPD, Niels Annen, als Positivbeispiel gegen die Vorwürfe der CSU an. Dieser - der frühere Direktkandidat - sei ihm zwar 2021 im Wahlkreis knapp unterlegen, aber über die Liste in den Bundestag eingezogen. An Annens Arbeit im Wahlkreis habe sich dadurch nichts geändert, und so würde er selbst es auch halten, versicherte Steffen.
Die Linke war nach der Bundestagswahl 2021 nur wegen der Grundmandatsklausel in Fraktionsstärke in den Bundestag eingezogen. Diese sah bei einem Scheitern an der Fünfprozenthürde vor, dass eine Partei dennoch mit der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses ins Parlament kam, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewann.
Die Klausel soll nun abgeschafft werden - die Fünfprozenthürde soll aber bleiben. Das sehen Linke und CSU als eine Verschärfung der Hürde. Linkenchef Martin Schirdewan äußerte sogar den Verdacht, dass sich die Ampelkoalition mit der Reform "unliebsamer politischer Konkurrenz auf dem Wege der Wahl sozusagen entledigen" wolle. Während die Linke die Hürde 2021 mit 4,9 Prozent nicht übersprang, kam die CSU mit 5,2 Prozent nur knapp darüber.
Bis Mittwochabend wurde vor Gericht lebhaft diskutiert. Half die Grundmandatsklausel vor allem bereits etablierten Parteien - war sie sozusagen eine "Platzirsch-Regelung", wie es der Bevollmächtigte des Bundestags, Florian Meinel, formulierte? Wäre es sinnvoller, die Fünfprozenthürde auf beispielsweise drei Prozent abzusenken - oder ganz abzuschaffen? Könnte es stattdessen eine jeweils auf die einzelnen Länder bezogene Hürde geben? Sollten CDU und CSU zur Sicherheit künftig Listenverbindungen eingehen?
All diese Fragen stellen sich den Richterinnen und Richtern. Sie haben nun eine "schwere Aufgabe" vor sich, die sie wenn möglich in recht kurzer Zeit erfüllen sollten, wie Gerichtsvizepräsidentin Doris König zum Abschluss der Verhandlung sagte. Vertreter der Fraktionen erwarteten ein Urteil in einigen Monaten, vor oder kurz nach der parlamentarischen Sommerpause.
G.Schulte--BTB