- Oberstes Gericht in Kroatien: Präsident Milanovic darf nicht Regierungschef werden
- Schalke erneut ohne Auswärtssieg: 1:1 in Elversberg
- Mann zündet sich vor New Yorker Gericht für Trump-Prozess selbst an
- Regen und Dunkelheit: Struff muss in München nachsitzen
- Riad: Werth verpasst sechsten Titel - Fry zieht zurück
- Jury für historischen US-Strafprozess gegen Trump komplett ausgewählt
- QATAR MUSEUMS ERÖFFNET AUSSTELLUNG IN VENEDIG, DIE NEUE STIMMEN IN FILM UND VIDEO AUS DER ARABISCHEN WELT UND DEM GLOBALEN SÜDEN ZEIGT
- Nato erklärt Willen zur Stärkung der ukrainischen Luftverteidigung
- Tesla ruft wegen Problem am Gaspedal fast 3900 Cybertrucks zurück
- SmallRig stellte auf der NAB Show 2024 eine Reihe innovativer Produkte vor, die gemeinsam mit professionellen Entwicklern entwickelt wurden.
- UNO schlägt Alarm wegen anhaltender Kämpfer im Westen Myanmars
- Volleyball: Heynen nicht mehr Bundestrainer - Waibl übernimmt
- Gut leben digital: Globale Initiative des NUS-Zentrums für vertrauenswürdiges Internet und Gemeinschaft, unterstützt von DQ
- Nato will Ukraine weitere Luftabwehrsysteme bereitstellen - Selenskyj mahnt zur Eile
- Strike Rush: Ein neuer teambasierter VR-Action-Shooter feiert Premiere auf Meta Quest
- Stoltenberg: Nato-Länder wollen Ukraine mehr Luftabwehrsysteme bereitstellen
- Däbritz fällt nach Knöchel-OP aus
- Institutioneller Bericht 2024 von Bybit: Institutionen werden bullish und nehmen Herausforderer-Blockchains ins Visier, gleichzeitig nimmt die VC-Fina...
- Schauspielerin Maria Furtwängler mit baden-württembergischem Verdienstorden geehrt
- Drei Festnahmen in Polen nach Angriff auf Exil-Russen Wolkow
- Huawei und UNESCO weiten Projekt „Offene Schulen" auf neue Länder aus
- Neue Ermittlungen gegen bayerischen AfD-Abgeordneten Halemba
- 60 Schüler in Brandenburg durch austretendes Aerosol verletzt
- KI-Programm soll Jobmüdigkeit in Japans Firmen offenlegen und Abhilfe schaffen
- Zverev verpasst schimpfend Halbfinale in München
- Aufrufe zur Deeskalation nach nächtlichen Explosionen im Iran
- Gericht in Italien lässt Anklagen gegen Seenotretter fallen
- Zwei Tote nach Zusammenstoß von Kleinbus mit Lastwagen in Kleve
- Logo ähnelt Wappen zu sehr: Stadt Halle gewinnt Prozess gegen Wählervereinigung
- Shanghai Electric sorgt mit seinen Null-Kohlenstoff-Lösungen für die Beleuchtung auf dem World Future Energy Summit 2024 in Abu Dhabi
- Prinz Harry nimmt Hürde bei juristischem Vorgehen gegen Medienkonzern
- DeFi Technologies Tochtergesellschaft Valour Inc. Lanciert das erste Short Spot Bitcoin ETP in den nordischen Ländern
- Iranisches Konsulat in Paris wegen möglicher Bedrohung abgeriegelt
- Anklage gegen sieben Klinikmitarbeiter nach Feuertod von fixiertem Mann in Notaufnahme
- Experiment: Anlasslose Polizeistreifen führen nicht zu höherem Sicherheitsgefühl
- 79-jähriger Pflegeheimbewohner in Bayern erfroren in verlassenem Haus entdeckt
- Lufthansa streicht wegen Lage in Nahost bis Samstagmorgen Flüge nach Israel
- König Harald V. kehrt nach langer Abwesenheit aus dem Krankenstand zurück
- "Geheimes Doppel-Album": Popstar Taylor Swift überrascht ihre riesige Fangemeinde
- Für Kredit-Tilgung: DFB will alte Zentralverwaltung verkaufen
- Schlichterspruch in Bau-Tarifverhandlungen - Abstimmung bis Anfang Mai
- Auftragsmord in Rockermilieu: Prozess gegen 27-Jährigen in Köln gestartet
- DFB: Kircher wird Geschäftsführer Sport der Schiri GmbH
- Armani schließt Verkauf oder Börsengang seines Unternehmens nicht mehr aus
- G7-Außenminister rufen zu Verhinderung von Eskalation in Nahost auf
- Preisverleihung an Nawalnaja: CDU-Chef Merz ruft zu Verteidigung der Demokratie auf
- Mutmaßlicher Reichsbürger wegen Beteiligung an Umsturzplänen in Düsseldorf angeklagt
- Taucher finden in Baden-Württemberg Leichenteile in Rhein
- DFB stellt eigene Verfassung auf den Prüfstand
- Kiew meldet neun Tote bei russischen Angriffen - Ukraine schießt russischen Bomber ab
Ungeimpfter Zahnarzt aus Niedersachsen scheitert vor OVG mit Klage gegen Tätigkeitsverbot
Das Tätigkeitsverbot für einen nicht gegen das Coronavirus geimpften Zahnarzt aus Niedersachsen ist rechtens. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg lehnte am Donnerstag die Beschwerde des Arztes gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück ab. (Az. 14 ME 297/22)
Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen unter anderem Menschen, die in Arzt- und Zahnarztpraxen tätig sind, über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Da der Mediziner einen solchen Nachweis nicht vorlegte, untersagte ihm das Gesundheitsamt Anfang Juni bis zum Jahresende die Tätigkeit in seiner Zahnarztpraxis oder in einer anderen Einrichtung. Den dagegen gerichteten Eilantrag wies das Verwaltungsgericht Osnabrück im Juli zurück.
Die Beschwerde des Zahnarztes gegen diese Entscheidung lehnte das OVG nun ab. Das Tätigkeitsverbot sei durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt. Das Lüneburger Gericht verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April, wonach die einrichtungsbezogene Nachweispflicht einer Covid-19-Immunität sowie das daran geknüpfte Betretungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbot verfassungsgemäß sind.
An den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Schutzwirkung der Corona-Impfung habe sich seitdem nichts Grundsätzliches geändert. Auch sieht das OVG keine rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit des Tätigkeitsverbots, das dem Schutz von Gesundheit und Leben der Patientinnen und Patienten des Arztes diene. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg bestätigte ebenfalls ein Tätigkeitsverbot für eine zahnmedizinische Fachangestellte wegen einer fehlenden Corona-Impfung. Zu Recht habe der Landkreis Wesermarsch gegen die Mitarbeiterin einer Facharztpraxis für Kieferorthopädie ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen, weil sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt habe, entschied das Gericht am Donnerstag. (Az. 7 B 2812/22)
Das Gesundheitsamt habe dem Schutz der Patienten und der weiteren Mitarbeiter den Vorrang gegenüber den Belangen der Antragstellerin eingeräumt. Zudem habe ihr Arbeitgeber nicht geltend gemacht, dass die Versorgungssicherheit der Patienten schwerwiegend beeinträchtigt wäre, wenn die Praxisangestellte nicht mehr arbeiten dürfe. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim OVG in Lüneburg möglich.
G.Schulte--BTB