
-
Neun Pferde bei Stallbrand in schleswig-holsteinischem Stapelfeld verendet
-
US-Konzern Meta verbucht ersten Umsatzrückgang seit Börsengang
-
Werft scheitert mit Beschwerde auf Überprüfung von "Gorch Fock"-Urteil durch BGH
-
Neue israelische Luftangriffe auf den Gazastreifen
-
Verlorene radioaktive Minikapsel in Australien wiedergefunden
-
Noch ohne Sabitzer: Manchester United im Ligapokal-Finale
-
EU sagt Ukraine Ausbildung von 15.000 weiteren Soldaten zu
-
Personalvorgaben für psychiatrische Krankenhäuser werden nicht eingehalten
-
Erst verschossen, dann verletzt: PSG sorgt sich um Mbappe
-
Protest während Trauermesse für des Missbrauchs beschuldigten Kardinal in Sydney
-
Sorge um RB-Fan überschattet Leipzigs Viertelfinaleinzug
-
35-Jähriger wegen Mordes an Exfreundin in Niedersachsen vor Gericht
-
Scharfe Kritik an möglichem Saudi-Sponsoring der Frauen-WM
-
Zwei EU-Abgeordnete verlieren Immunität in Korruptionsskandal
-
Bundesregierung bringt Gesetz für 49-Euro-Ticket auf den Weg
-
Land Berlin scheitert mit Verfassungsbeschwerde zu Kopftuchverbot für Lehrerinnen
-
Scholz stellt sich in Marburg den Fragen von Bürgerinnen und Bürgern
-
EU-Kommissionsvertreter zu Konsultationen mit ukrainischer Regierung in Kiew
-
Papst prangert in Kinshasa "brutale Gräueltaten" nach Treffen mit Gewaltopfern an
-
Erster Kühlturm an stillgelegtem Atomkraftwerk Biblis kontrolliert eingestürzt
-
Fahrgastverband dringt auf Milliardeninvestitionen im Nahverkehr
-
EuGH befasst sich mit Preisangabe für Flaschen und Pfand
-
Hockey-Weltmeister sind "Sportler des Monats" Januar
-
BGH entscheidet Mitte Februar über illegales Autorennen mit einer Toten in Moers
-
Stauaufkommen in Deutschland 2022 gesunken
-
Aytekin nach Beleidigung: "Nicht die Mülleimer der Nation"
-
Erfolgreiches Cancelo-Debüt: Bayern überzeugen im Pokal
-
Perus Parlament stimmt erneut gegen Neuwahlen noch in diesem Jahr
-
Supermärkte senken Preise für Butter stark
-
Deutscher Exportüberschuss 2022 kräftig geschrumpft
-
Militärjunta in Myanmar verlängert Ausnahmezustand um sechs Monate
-
Frankreich will neues Einwanderungsgesetz mithilfe der Konservativen durchsetzen
-
Bündnis gegen Rassismus kündigt Proteste gegen AfD-Gründungsfeier an
-
Deutsche Bank verbucht für 2022 Nettogewinn von gut fünf Milliarden Euro
-
Dritter Toter nach Brand in Behindertenwohnheim in nordrhein-westfälischem Kamen
-
US-Notenbank Fed hebt Leitzins um weitere 0,25 Prozentpunkte an
-
FBI durchkämmt bei Suche nach Geheimdokumenten auch Bidens Strandhaus
-
Zweiter Anlauf von Mordprozess um einbetonierte Leiche in Leipzig begonnen
-
Eichhörnchen löst Stromschlag aus - Bahnstrecke in Hannover gesperrt
-
Anträge für Bau von Autobahnen oder Offshore-Windparks jetzt auch online möglich
-
Bauministerium rechnet mit weiter steigenden Baukosten
-
Habeck reist zu politischen Gesprächen nach Schweden
-
Neun Festnahmen bei Schlag gegen Bande von Geldautomatensprengern
-
Shell verdoppelt Jahresgewinn 2022 auf 42,3 Milliarden Dollar
-
Hohes Spendenaufkommen für Ukraine führt 2022 erneut zu hohem Spendenniveau
-
Krebs war Grund für jeden zwölften Krankenhausaufenthalt 2021
-
Keine Einigung zwischen Biden und Republikanern im Streit um Schuldenobergrenze
-
Haft- und Bewährungsstrafe in Fall von misshandeltem Baby in Rheinland-Pfalz
-
Berufsschüler bei Messerangriff in Schule in Dortmund verletzt
-
Weitere Kritik an mutmaßlichen Karriereplänen von Innenministerin Faeser

BGH verhandelt über Sonderbeiträge von Bürgermeister an mit ihm zerstrittene Partei
740 Euro sind keine hohe Summe - doch einem ehemaligen Bürgermeister geht es vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um mehr: Er will grundsätzlich erreichen, dass er seiner früheren Partei nachträglich keine Sonderbeiträge zahlen muss. Diese Partei, die CDU, verklagte ihn auf Zahlung. Am Dienstag wurde in Karlsruhe über den "kleinen Fall mit großen Wirkungen" verhandelt, wie es die Anwältin des Kommunalpolitikers formulierte. (Az. II ZR 144/21)
Der Beklagte war 2015 zur Bürgermeisterwahl in seiner kleinen Gemeinde in Sachsen-Anhalt als Einzelkandidat angetreten. Die Partei wollte ihn nicht aufstellen und unterstützte die Kandidatur nicht. Der Mann gewann die Wahl; vier Jahre später trat er aus der CDU aus. Für seine ehrenamtliche Arbeit als Bürgermeister bekam er monatlich 765 Euro Aufwandsentschädigung.
In der Finanz- und Beitragsordnung der CDU Sachsen-Anhalt ist vorgesehen, dass ehrenamtliche Bürgermeister neben ihrem Mitgliedsbeitrag einen gewissen Prozentsatz ihrer Aufwandsentschädigung als Sonderbeitrag an die Partei abführen. Vor dem Juni 2019 waren das 15 Prozent, seitdem sind es siebeneinhalb Prozent. Der Kreisverband Burgenland klagte gegen den Bürgermeister, um die Sonderbeiträge für knapp zwei Jahre zu erstreiten.
Vor dem Amtsgericht Naumburg und dem Landgericht Halle an der Saale hatte die Klage Erfolg. Der Bürgermeister zog dagegen vor den BGH. Dieser muss prüfen, ob ein solcher Sonderbeitrag überhaupt einklagbar ist. Zudem stellen sich die Fragen, ob der Mann auch zahlen muss, wenn er sein Amt ohne Unterstützung der Partei erlangte - und ob die Parteizugehörigkeit an sich dennoch ein Vorteil sein kann, erklärte der Vorsitzende Richter Manfred Born am Dienstag.
Die Anwältin des früheren Bürgermeisters argumentierte, dass er keinen solchen Vorteil gehabt habe, da die Partei sich ausdrücklich von ihm distanziert habe. Die Aufwandsentschädigung dürfe laut Landesverfassung weder auf andere übertragen noch dürfe auf sie verzichtet werden. Die Zahlung der Sonderbeiträge rücke in eine "gefährliche Nähe" zu diesem Verbot und schränke möglicherweise sogar das freie Mandat ein. Denn wer nicht zahle, laufe Gefahr, später nicht mehr unterstützt zu werden.
Der Anwalt des CDU-Kreisverbands sah das anders. Er argumentierte, dass der Bürgermeister ja jederzeit - auch schon früher - aus der Partei hätte austreten können. Dies sei seine freie Entscheidung. Seine Aufwandsentschädigung habe er in Empfang genommen. Was er damit mache, falle nicht unter das Übertragungsverbot.
Der frühere Bürgermeister selbst sagte nach der Verhandlung zur Nachrichtenagentur AFP, ihm gehe es um "das Grundlegende". Die Partei habe ihn abgelehnt und wolle nun Geld haben. Zuvor sei nicht einmal ein Gespräch geführt worden. Der BGH will seine Entscheidung am 31. Januar verkünden.
P.Anderson--BTB