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Stadt Köln will Grundstücke mit leerstehenden russischen Häusern selbst nutzen
Häuserblocks von russischen Staatsunternehmen im Kölner Stadtteil Sülz können zwar nicht auf Grundlage der EU-Sanktionen enteignet werden. Wie die Stadt am Montag unter Berufung auf ein Rechtsgutachten mitteilte, soll eine Enteignung allerdings unter Umständen über einen Umweg möglich sein. Erfolgversprechend sei, die Grundstücke in einem neuen Bebauungsplan als Gemeinbedarfsfläche für wichtige Städtebauprojekte auszuweisen.
Beispielsweise könne die Stadt die Nutzung als Schulstandort festsetzen und durchsetzen. Bei einem wirksamen Bebauungsplan sei eine Enteignung möglich. Ein Verfahren werde aber voraussichtlich etwa zehn Jahre dauern.
Die EU-Sanktionen seien gegen bestimmte Menschen oder Organisationen gerichtet, die einzeln aufgelistet seien, teilte die Stadt weiter mit. Die Staatsunternehmen der Häuser in Köln und der russische Staat generell gehörten bislang nicht dazu. Die Stadtverwaltung empfehle der Politik nun die Einleitung eines bauplanungsrechtlichen Verfahrens.
Die Häuser in der Friedrich-Engels-Straße stehen seit vielen Jahren leer. Ursprünglich war darin die Handelsvertretung der Sowjetunion untergebracht. Tausende Bürgerinnen und Bürger Kölns forderten im Frühjahr in einer Petition, Russland die Häuser wegzunehmen und dort Wohnraum für geflüchtete Menschen aus der Ukraine zu schaffen.
M.Furrer--BTB