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Tunesier darf trotz Predigten bei verbotenem Islamkreis in Deutschland bleiben
Ein Tunesier, der einige Male beim inzwischen verbotenen Deutschen Islamkreis Hildesheim (DIK) predigte, darf in Deutschland bleiben. Das Verwaltungsgericht in Hannover hob am Donnerstag eine bereits gegen den Mann ausgesprochene Ausweisung auf. Es begründete die Entscheidung mit der Bedeutung des Familienzusammenhalts.
Zwar hält das Gericht es für erwiesen, dass der Tunesier beim DIK predigte. Das begründe ein besonders schweres Ausweisungsinteresse, erklärte es. Gleichrangig wichtig sei jedoch das Interesse des Vaters dreier Kinder - zwei davon Deutsche -, in der Bundesrepublik zu bleiben. Eines der Kinder leide zudem an einer Behinderung.
Der Mann hatte vor Gericht angegeben, dass er die Absichten des DIK nicht habe erkennen können und lediglich einige Male als Gastprediger aufgetreten sei. Der DIK galt als als ein zentraler Knotenpunkt der deutschen Islamistenszene.
Dort predigte regelmäßig der als Chefanwerber für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) bekannt gewordene Islamist Abu Walaa, der inzwischen rechtskräftig zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt ist. 2017 wurde der DIK wegen Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verboten.
L.Dubois--BTB