Berliner Tageblatt - Bundesrat billigt Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme

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Bundesrat billigt Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme
Bundesrat billigt Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme / Foto: © AFP/Archiv

Bundesrat billigt Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme

Angesichts der hohen Energiepreise werden Verbraucherinnen und Verbraucher künftig über die Senkung der Mehrwertsteuer bei Gas und Fernwärme entlastet. Der Bundesrat billigte am Freitag die vorübergehende Senkung des Steuersatzes auf sieben statt 19 Prozent - dies soll bis Ende März 2024 gelten. Die Länderkammer stimmte außerdem für fortgesetzte Steuerentlastungen in der Gastronomie und machte den Weg für steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlungen frei.

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Unternehmen sollen die gesenkte Mehrwertsteuer "vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten", erklärte der Bundesrat. Der gesenkte Mehrwertsteuersatz war ursprünglich von der Bundesregierung als Entlastungsmaßnahme für die später wieder gekippte Gasumlage vorgesehen und explizit an die Dauer der Erhebung der Umlage geknüpft.

In der endgültigen Gesetzesfassung ist diese Kopplung entfallen. Die Steuersenkungen gilt damit rückwirkend ab Anfang Oktober bis Ende März 2024. Auch die Ausweitung auf Fernwärme wurde in diesem Schritt eingefügt. Der Bundestag hatte schon vor einer Woche zugestimmt, nun muss das Gesetz noch dem Bundespräsidenten zugeleitet werden.

In demselben Rechtstext schreiben die Gesetzgeber die Möglichkeit steuer- und abgabenfreier Zahlungen von Unternehmen an ihre Beschäftigten fest. "Zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" können Arbeitgeber demnach bis Ende 2024 "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" Zuschüsse und Sachbezüge bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuerfrei gewähren.

Ebenfalls in seiner Sitzung am Freitag beschloss der Bundesrat abschlißend, die reduzierte Mehrwertsteuer für die Gastronomie zu verlängern. Nun soll es bis Ende 2023 beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bleiben - davon ausgenommen sind Getränke. Der gesenkte Steuersatz war in der Corona-Pandemie eingeführt worden und wäre eigentlich Ende 2022 ausgelaufen.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) begrüßte die Entscheidungen zur Mehrwertsteuer und zur Inflationsprämie für Beschäftigte. "Menschen und Betriebe leiden unter den hohen Energiepreisen", erklärte er. Der Staat dürfe in dieser Situation nicht zum Inflationsgewinner werden. Zudem gebe es nun mit den abgabenfreien Zahlungen von bis zu 3000 Euro eine "unbürokratische Option", mit der schnell auf die steigenden Preise reagiert werden kann.

In einer Entschließung drängte der Bundesrat darüber hinaus die Regierung dazu, "schnellstmöglich ein Modell zu schaffen, um die Preissteigerung für Gas, Strom und Wärme für Unternehmen und Haushalte zu begrenzen". Dieses müsse einen Anreiz zum Energiesparen beinhalten, sozial gerecht und praktikabel vollziehbar sein.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) forderte dabei eine "faire Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern". Der Bund müsse nun "sehr zügig mit den Ländern über ein Gesamtpaket und die Aufteilung der Kosten reden", sagte er. "Dazu gehört, dass wir unseren Anteil an der Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen tragen und dem Gesetz zustimmen, auch wenn uns dadurch wichtige Steuereinnahmen fehlen."

Eine Kommission von 21 Expertinnen und Experten berät derzeit über Wege zu der von der Regierung geplanten Gaspreisbremse. Ursprünglich sollte das Mitte September eingesetzte Gremium erst in einigen Wochen Vorschläge zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Unternehmen präsentieren. Auf Druck der Regierung sollen diese nun möglichst schon in den nächsten Tagen vorliegen.

M.Ouellet--BTB