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Lindner für deutlich höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hält eine deutliche Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für geboten. "In meinen Augen müssten sie um etwa 25 Prozent angehoben werden", sagte er der "Augsburger Allgemeinen" vom Dienstag. "Da die Erbschaft- und Schenkungsteuer aber allein den Ländern zusteht, sollte eine Initiative zur Erhöhung der Freibeträge vorzugsweise von den Ländern kommen", fügte er hinzu.
Bayern habe dazu "etwas auf den Weg gebracht, aber mir scheint, dass leider sogar CDU-geführte Länder eher ablehnend sind", sagte Lindner weiter. "Ohne eine Mehrheit im Bundesrat bin ich als Bundesfinanzminister machtlos."
Hintergrund der Debatte ist eine Regelung aus dem Jahressteuergesetz. Diese setzt eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um, nach der Immobilienwerte künftig für steuerliche Zwecke möglichst nahe am Verkaufswert veranschlagt werden müssen. Das Gesetz sieht aber keine höheren Freibeträge bei der Vererbung vor - derzeit liegen sie etwa für Kinder bei 400.000 Euro.
Da die Verkaufspreise für Immobilien in den vergangenen Jahren insbesondere in Ballungsräumen stark gestiegen sind, könnten die aktuellen Freibeträge etwa bei vererbten Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern deutlich über dieser Schwelle liegen. Darauf würde dann Erbschaftsteuer fällig. Wirksam wird die Gesetzesänderung zum 1. Januar 2023. Die Union wirft der Regierung deswegen eine versteckte Steuererhöhung vor.
Lindner wies solche Vorwürfe zurück. "Es gibt keine Erhöhung der Erbschaftsteuer", betonte er. "Warum sollte ich auch eine Steuer erhöhen, von der nicht mal der Bund profitiert, sondern nur Bayern?"
Auf Verlangen des Verfassungsgerichts habe das Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien erneuert werden müssen, führte Lindner aus. "Das geht pikanterweise auf Horst Seehofer von derselben CSU zurück, die jetzt dagegen eine Kampagne macht." Lindner betonte zugleich: "In der Sache muss sich niemand sorgen: Selbstgenutzte Familienhäuser bleiben zumeist komplett steuerfrei."
N.Fournier--BTB