Berliner Tageblatt - Apple in Frankreich wegen Einschränkung der Reparaturen von iPhones verklagt

Börse
Euro STOXX 50 0.12% 4988.51
MDAX -0.13% 26102.91
DAX 0.15% 17958.75
SDAX 0.09% 13893.89
TecDAX -0.11% 3379.78
Goldpreis -0.36% 2156.6 $
EUR/USD -0.34% 1.084 $
Apple in Frankreich wegen Einschränkung der Reparaturen von iPhones verklagt
Apple in Frankreich wegen Einschränkung der Reparaturen von iPhones verklagt / Foto: © AFP/Archiv

Apple in Frankreich wegen Einschränkung der Reparaturen von iPhones verklagt

Eine französische Organisation hat das US-Unternehmen Apple wegen der Einschränkung von Reparaturmöglichkeiten seiner Smartphones verklagt. Konkret geht es darum, dass Apple immer häufiger mit Hilfe von Mikrochips bestimmte Teile seiner Telefone an die Seriennummer des Gerätes koppelt. Dies führe dazu, dass ausgewechselte Bildschirme, Batterien oder Kameras nicht funktionieren, selbst wenn es sich um Originalteile von Apple handle, kritisierte die Organisation HOP.

Textgröße:

Die Kopplung an die Seriennummer passiere teilweise auch nachträglich, wenn die Betriebssoftware des Telefons aktualisiert werde, beobachtete die Organisation. HOP steht für "Halte à l’Obsolescence Programmée", zu deutsch etwa "Stoppt geplanten Verschleiß". Gemeint ist damit eine Vermarktungsstrategie, die zum Kauf immer neuer Waren animieren soll.

HOP hatte vor zwei Jahren erreicht, dass Apple zu einer Strafe von 25 Millionen Euro verurteilt wurde. Damals ging es darum, dass die neuen Betriebssysteme für das iPhone systematisch das Funktionieren älterer Telefone beeinträchtigten.

"Gerade jetzt, wo Apple sich zunehmend umweltfreundlich zeigen will, wollen wir deutlich machen, dass das Unternehmen zu einer skandalösen Verschwendung anstiftet", betonte Laëtitia Vasseur, Mitgründerin der Organisation.

Häufige Funktionsfehler bei Apple seien keine isolierten technischen Probleme, betonte HOP. Der US-Konzern verzichte bewusst darauf, Nutzer zu informieren oder Reparaturbetrieben Lösungen anzubieten. Die Klage laute daher auf betrügerische Geschäftspraxis und auf Verstoß gegen das Gesetz zur Vermeidung von geplantem Verschleiß, das in Frankreich seit 2020 gilt.

K.Brown--BTB