Berliner Tageblatt - EuGH urteilt Donnerstag zu Schutzregelungen für Reiseveranstalter

Euronext
AEX 0.54% 895.91
BEL20 0.57% 3951.47
PX1 0.48% 8035.08
ISEQ 0.91% 10173.77
OSEBX -0.02% 1389.87 kr
PSI20 0.06% 6652.71
ENTEC -0.41% 1416.23
BIOTK 1.13% 2150.12
N150 0.47% 3446.35
EuGH urteilt Donnerstag zu Schutzregelungen für Reiseveranstalter
EuGH urteilt Donnerstag zu Schutzregelungen für Reiseveranstalter / Photo: © AFP/Archiv

EuGH urteilt Donnerstag zu Schutzregelungen für Reiseveranstalter

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Donnerstag (09.30 Uhr) zu Regelungen zum Schutz von Reiseveranstaltern während der Corona-Pandemie. In Frankreich konnten Veranstalter bei einer Vertragsauflösung zunächst einen Gutschein anbieten und mussten den Reisepreis erst erstatten, wenn dieser während einer 18-monatigen Laufzeit nicht eingelöst wurde. Französische Verbraucherschützer halten dies für unvereinbar mit der EU-Pauschalreiserichtlinie. (Az: C-407/21 UFC)

Taille du texte:

In einem weiteren Fall mussten in der Slowakei Pauschalreisende einen wegen der Pandemie geänderten Vertrag oder aber eine angebotene Ersatzreise akzeptieren. Darin sah die EU-Kommission einen Verstoß gegen EU-Recht.(Az: C-540/21)

Y.Bouchard--BTB