- Urteil: Friseurin muss nach missglückter Haarglättung Schmerzensgeld zahlen
- Anklage gegen Iraker wegen Beteiligung an IS-Kriegsverbrechen erhoben
- Gewaltsame Attacken verstärken Drängen auf Demokratiefördergesetz
- 18-Jähriger aus Husum nach Tötung von Mutter in französischem Lyon festgenommen
- Umfrage: Union hätte mit Kanzlerkandidat Söder die besten Chancen
- CDU-Grundsatzprogramm: Parteitag will zurück zur Wehrpflicht und harten Asylkurs
- Mehrkosten von Stuttgart 21: Deutsche Bahn unterliegt erstinstanzlich vor Gericht
- Lehrbetrieb an Berliner FU wegen propalästinensischen Protestcamps eingestellt
- Vingegaard wieder auf dem Rad: "Es wird immer besser"
- Fachkräftelücke in den MINT-Berufen wird kleiner - bleibt aber auf hohem Niveau
- FC Bayern fliegt mit "positiver Anspannung" nach Madrid
- Vietnam gedenkt des 70. Jahrestages der Schlacht von Dien Bien Phu
- Rund 600 Baltische Störe in Oder bei Criewen ausgewildert
- Gescheiterte Tarifeinigung: IG BAU will nun "zügig" Streiks im Bau ankündigen
- DFL legt Termine für Relegation endgültig fest
- Scholz mahnt auf Global Solutions Summit Lösungen für weltweite "Polykrise" an
- Pistorius verabschiedet Marine-Besatzung zu Einsatz im Indopazifik
- Nach Überfall auf SPD-Politiker in Dresden: Tatmotiv zunächst weiter unklar
- Paris wirft Moskau nach Einbestellung des Botschafters "Einschüchterung" vor
- Durchsuchungen bei fünf Jugendlichen in Solingen wegen Sexualdelikts an 16-Jähriger
- Zingler: Ruhnert bleibt bei Union Berlin
- DTB bei EM dabei: Vor dem Fußball wird geturnt
- Macron besucht mit Xi zum Abschluss des Besuchs ein Restaurant in den Pyrenäen
- Einsamer Mönch in Indien gibt Stimme in eigens eingerichtetem Wahllokal ab
- Zahl der Firmenpleiten erreicht erneut neuen Höchstand
- Hamburger AfD-Fraktion schließt Abgeordnete aus - Reise nach Russland ein Grund
- Vater scheitert mit Revision gegen Mordurteil nach Tötung seiner Kinder in Hessen
- CDU-Parteitag stimmt für schrittweise Rückkehr zur Wehrpflicht
- Herberger-Nachlass ist "wertvolles Kulturgut"
- Lauterbach wirbt auf Ärztetag für Reformen: Gesundheitssystem "in Zeitenwende"
- Putin tritt fünfte Amtszeit als Präsident an und verspricht Sieg Russlands
- Nawalnaja bezeichnet Putin vor Amtseinführung als "Lügner, Dieb und Mörder"
- AfD gegen Verfassungsschutz: Urteil über Einstufung als Verdachtsfall am Montag
- AfD-Bundesvorstand beantragt Parteiausschlussverfahren gegen Halemba
- Kirchen mahnen vor Europawahl zu Menschlichkeit und warnen vor völkischer Ideologie
- Neuer Umsatzrekord bei Fairtrade-Produkten - Absatz geht zurück
- Deutsche Exporte legen im März wieder zu - Industrieaufträge jedoch rückläufig
- Wahl-o-Mat zur Europawahl mit 38 Thesen gestartet
- Indiens Regierungschef Modi gibt Stimme bei sechswöchiger Parlamentswahl ab
- Erster bemannter Starliner-Flug zur ISS kurz vor dem Start verschoben
- Zugezogener scheitert in Bayern mit Klage gegen viertelstündliches Glockenläuten
- Pfleger soll Patienten auf Coronastation bestohlen haben - Prozess in Berlin
- Stich in Halsschlagader von schlafendem Mann - Mordurteil gegen Frau in Ravensburg
- Zahl antisemitischer Taten in Frankreich seit Gaza-Krieg um 300 Prozent gestiegen
- EM: MagentaTV und RTL teilen sich ein Sendeteam
- Putin tritt fünfte Amtszeit als russischer Präsident an
- Innenminister beraten nach Angriff auf Ecke über Vorgehen gegen politische Gewalt
- Israelische Armee übernimmt im Gazastreifen Kontrolle über Grenzübergang Rafah
- Diebstahl von päpstlichem Brustkreuz in Traunstein: Täter zu Haftstrafe verurteilt
- Stimmung deutscher Unternehmen im Ausland deutlich verbessert
Oberlandesgericht untersagt mehrere Passagen aus Medienbericht zu Waldorfschulen
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mehrere Passagen eines Berichts von "Zeit Online" zu Waldorfschulen untersagt. Für die Darstellungen gebe es keine ausreichenden Belege, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Es gab damit einer Berufung des Bunds der Freien Waldorfschulen in Teilen Recht. (Az.: 4 U 46/23)
Im November 2022 hatte "Zeit Online" einen Bericht mit dem Titel "Esoterik an Waldorfschulen: Falscher Filz" veröffentlicht. Der Dachverband klagte daraufhin gegen das Portal auf Unterlassung, weil falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt oder falsche Schlussfolgerungen gezogen worden seien. Das Landgericht Stuttgart verbot in erster Instanz Äußerungen zu einem "ausgewachsenen Gewaltproblem" einer "als so sanft geltenden Waldorfpädagogik".
Bei anderen Passagen wies das Gericht eine einstweilige Verfügung ab, weil der Verband der Waldorfschulen von den angegriffenen Äußerungen nicht unmittelbar betroffen sei. Gegen die Abweisung der Unterlassungsklage legte der Verband Berufung ein. Die damalige Entscheidung änderte das Oberlandesgericht nun teilweise ab.
Zusätzlich wurden damit sieben weitere Passagen verboten. Darunter befindet sich eine über medizinische Diagnosen. In dem Bericht hieß: "Ein weiteres Problem ist, dass in vielen Waldorfeinrichtungen handfeste medizinische Diagnosen nicht anerkannt und stattdessen spirituelle Gründe für gesundheitliche Probleme gesucht werden." Kindern mit Asthma, Neurodermitis oder Allergien würden Probleme mit ihrem Karma attestiert.
Die Äußerungen beziehen sich auf die Waldorfpädagogik und damit auf alle Waldorfschulen, die "unter dem Dach" des Verbands arbeiteten, urteilten die Richter. Er müsse sich Kritik an seinen vertretenen pädagogischen Ansätzen gefallen lassen. Die angegriffene Äußerung, wonach für Kinder, denen ein schlechtes Karma oder eine problematische Aura attestiert werde, ein Leidensweg beginnen könne, sei als Werturteil zulässig. Allerdings müssen Medien Belege für die Darstellungen liefern. Im Fall der nun verbotenen Passagen seien die Belege nicht ausreichend gewesen.
Beispielsweise belegten die von "Zeit Online" genannten Quellen nicht, dass die Waldorfpädagogik bis heute davon ausgehe, dass Kinder im Alter von bis zu 14 Jahren nicht selbst denken könnten und sollten. In anderen Passagen werde der Eindruck erweckt, dass körperliche Strafen durch die Waldorfpädagogik befürwortet würden. Dafür sei ein Zitat des Waldorf-Theoretikers Ericht Gabert durch Weglassungen ins Gegenteil verkehrt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
A.Gasser--BTB