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IMPRESSUM
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Aufsichtsbehörde:
Für journalistisch-redaktionelle Inhalte zuständige Aufsichtsbehörde:
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Gesetzliche Grundlagen:
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Haftung für Inhalte:
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Wissenswertes:
Vor 154 Jahren (Stand: 1. Januar 2026) wurde das "Berliner Tageblatt" von dem bekannten deutschen Zeitungsgründer Rudolf Mosse in Berlin ins Leben gerufen und erschien erstmals am 1. Januar 1872. Gemeinsam mit seinem deutschen Schwager Emil Cohn baute Mosse ein großes Verlagsimperium auf. Das auflagenstarke "Berliner Tageblatt" und die 1904 gegründete "Berliner Volks-Zeitung" galten dabei als Flaggschiffe und gleichzeitig als kommerziell erfolgreichste Publikationen des Hauses Mosse. Das "Berliner Tageblatt" war von Beginn an eine liberale Tageszeitung, die besonders während der Weimarer Republik großen Einfluss auf das politische und kulturelle Leben in Deutschland ausübte. Zu den bekanntesten Köpfen gehörte der langjährige Chefredakteur Theodor Wolff (1906–1933), der die Zeitung zu einer der führenden Meinungsinstanzen seiner Zeit machte. In der aktuellen Neufassung erscheint das "Berliner Tageblatt", mit technischen Redaktionsräumen in der deutschen Hauptstadt an sieben Tagen in der Woche, rund um die Uhr, in sechs Sprachen (Deutsch, Englisch, Spanisch,Italienisch, Portugiesisch und Französisch) und berichtet über Entwicklungen an den internationalen Finanzmärkten, Börsennachrichten sowie wirtschaftspolitische Hintergründe. Das "Berliner Tageblatt" legt in seiner liberalkonservativen Ausrichtung Wert auf eine umfassende und unabhängige Berichterstattung und richtet sich sowohl an eine regionale als auch eine überregionale Leserschaft. Neben der Online-Ausgabe, die rund um die Uhr aktualisiert wird, gibt es vielfältige Inhalte, von ausführlichen Hintergrundberichten bis hin zu kurzen Eilmeldungen.
Datenschutz und ADV-Vertrag:
"BERLINER TAGEBLATT" ("BTB"), ein Medienbereich der SCANDIC TRUST GROUP LLC, hat mit dem Anbieter der Webseiten von "BERLINER TAGEBLATT" einen ADV-Vertrag (Auftragsdatenverarbeitungsvertrag) nach den Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) abgeschlossen. Hierdurch sind die Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten erfüllt (u.a. Artikel 17 EU-Datenschutzrichtlinie, Artikel 28 DSGVO).
Der AV-Vertrag beinhaltet laut Artikel 28 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
- Wer ist der Verantwortliche für die Datenverarbeitung?
- Was ist der Gegenstand und die Dauer der Verarbeitung?
- Nach welcher Art erfolgt die Verarbeitung und zu welchem Zweck findet sie statt?
- Welcher Art sind die personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen?
- Welchen Umfang haben die Weisungsbefugnisse?
- Inwieweit hat der Auftragsverarbeiter eine Informationspflicht, falls eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt?
- Welche Pflichten und Rechte hat der Verantwortliche?
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG):
"BERLINER TAGEBLATT" beachtet die Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken. Die Bestimmungen des NetzDG können bei Interesse unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/netzdg
Pressegesetze und Pressefreiheit:
"BERLINER TAGEBLATT" hält sich an die geltenden Pressegesetze, insbesondere das Berliner Pressegesetz vom 15. Juni 1965. Nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG) ist die Pressefreiheit garantiert. Die Presse ist frei und dient der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Einschränkungen der Pressefreiheit sind nur durch das Grundgesetz selbst und die darauf basierenden Gesetze zulässig.
Aufgabe der Presse gemäß Berliner Pressegesetz (§ 3):
Die Presse nimmt öffentliche Aufgaben wahr, indem sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung bezieht, Kritik übt und zur Meinungsbildung beiträgt. Diese Regelungen gelten bundesweit in allen 16 Bundesländern Deutschlands.
Journalistisches Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot:
Im Strafverfahren besteht für Journalisten ein besonderes Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO). Außerdem gilt ein Beschlagnahmeverbot für journalistisches Material (§ 97 Abs. 5 StPO). Einschränkungen sind nur zulässig, wenn ein Richter sie nach sorgfältiger Abwägung der Pressefreiheit anordnet.
Berichterstattung und Grenzen der Kritik:
"BERLINER TAGEBLATT" berichtet kritisch, ohne Schmähkritik oder Volksverhetzung (§§ 130, 185 StGB). Jede Diskriminierung von Minderheiten ist ausgeschlossen. "BERLINER TAGEBLATT" verweist in diesem Bezug auf das Berliner Pressegesetz vom 15. Juni 1965 (GVBl. Berlin S. 744)*), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Juli 20036), hier bezogen auf § 3 "Öffentliche Aufgabe der Presse", in welchem es in Absatz 3 des Gesetzes wörtlich heißt: "Die Presse nimmt berechtigte Interessen im Sinne des § 193 StGB wahr, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder in anderer Weise an der Meinungsbildung mitwirkt." "Die Redaktionen von "BERLINER TAGEBLATT" bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und wahren die Grenzen des rechtlich Zulässigen. Meinungen der Bevölkerung werden ordnungsgemäß gekennzeichnet.
Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK):
"BERLINER TAGEBLATT" unterstützt die Arbeit der KEK, welche 1997 auf Grundlage des 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ins Leben gerufen wurde, und veröffentlicht vor diesem Hintergrund Nachrichten-, Informations-, Video- und Bilderdienste.
Persönlichkeitsrechtsverletzungen:
Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, wie Schmähkritik gegen Redakteure, werden Unterlassung und Schadensersatz nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geltend gemacht. Gerichtsstand ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland.
Hinweis:
Die Einschaltung eines Anwaltes zur kostenpflichtigen Abmahnung ohne vorherige Benachrichtigung, sehen wir als einen Verstoß gegen die geltende Schadenminderungspflicht an. Wir weisen in diesem Zusammenhang auch auf das Urteil Bundesgerichtshof, Aktz. VI ZR 144/11 vom 27.03.2012 hin.
Nachrichten- Informations- Video- und Bilderdienste:
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"BERLINER TAGEBLATT" berichtet wirtschaftlich und politisch unabhängig, orientiert sich an Qualität, Wahrhaftigkeit und objektivem Journalismus. Presse- und Nachrichtenagenturen liefern Beiträge und werden beliefert. Für unverlangte Einsendungen wird keine Haftung übernommen. Berichte reflektieren den Sachstand des Veröffentlichungstages.
Profil:
"BERLINER TAGEBLATT" ("BTB") ist eine liberal-konservative Tageszeitung. Die Ausrichtung wird von den Herausgebern bestimmt. Auch Freelancer-Redakteure liefern Beiträge für verschiedene Ressorts. "BTB" berichtet rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche über globale Zusammenhänge, Europa-Themen, Regionale Themen, Bürgerrechte, Bürgerbeteiligung und Demokratie sowie viele andere verschiedene Nachrichten.
Pressekodex:
Die "BERLINER TAGEBLATT" orientiert sich am Pressekodex und an den publizistischen Grundsätzen als Sammlung journalistisch-ethischer Regeln. Der Pressekodex hat den Charakter einer freiwilligen Selbstverpflichtung und basiert auf der Spruchpraxis des Deutschen Presserats, der als Trägerverein (e. V.) fungiert und in seiner Struktur einem typischen Verein ähnelt, wie es sie in Deutschland in vielfältiger Form gibt (zum Beispiel ein Verein von Kegelbrüdern). Der Deutsche Presserat e. V. ist keine rechtliche Institution. Dennoch richtet sich "BTB" (BERLINER TAGEBLATT) in seiner Berichterstattung am Pressekodex aus. Seit dem 1. Januar 2009 findet dieser Kodex zudem Anwendung für journalistische Beiträge in Onlinemedien.
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Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-DSGVO einheitlich auf allen Webseiten von "BERLINER TAGEBLATT". Sie reguliert die Verarbeitung personenbezogener Daten bei privaten Unternehmen und öffentlichen Stellen. Weitere Informationen zur DSGVO: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32016R0679
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Stand: 01. Januar 2026