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Bundesverfassungsgericht verhandelt über Datenauswertung durch Polizei
Um Datenschutz und die Möglichkeiten der Polizei geht es seit Dienstagmorgen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Erste Senat unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth begann mit der mündlichen Verhandlung über die automatisierte Auswertung von Daten in Hessen und Hamburg. In den Ländern ist vorgesehen, dass die Polizei mithilfe einer Software Daten analysieren und so zum Beispiel Zusammenhänge zwischen Menschen oder Organisationen herstellen kann. (Az. 1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20)
In Hessen ist die Software "Hessendata" der US-Firma Palantir bereits im Einsatz. Sie kann große Mengen an Daten durchsuchen und Zusammenhänge herstellen. Genutzt werden darf sie aber nur zur Vorbeugung schwerer Straftaten oder bei bestimmten Gefahrenlagen. Die Verfassungsbeschwerden, die von Einzelnen und Vertretern verschiedener Vereinigungen eingereicht wurden, richten sich nur gegen den vorbeugenden Einsatz.
Sie befürchten, dass mithilfe der Software komplette Persönlichkeitsprofile erstellt werden könnten und dass möglicherweise Unbeteiligte - die etwa zufällig in der Nähe waren - ins Visier der Polizei geraten könnten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte koordiniert die Beschwerden. Sie erklärte vor der Verhandlung, erreichen zu wollen, "dass für den Einsatz komplexer Auswertungssoftware durch die Polizei strenge Maßstäbe aufgestellt werden".
Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) argumentierte in Karlsruhe dagegen, dass die Software einen "immensen Mehrwert" bei der Abwehr von Gefahren wie etwa Anschlägen biete. "Wir wollen die Menschen mit modernen und zeitgemäßen Mitteln schützen, bevor sich eine Gefahr realisiert", sagte er.
Ob die Gesetze verfassungsgemäß sind, muss nun das Bundesverfassungsgericht beraten. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag will es sich unter anderem mit der konkreten Anwendung der Software auseinandersetzen. Ein Urteil dürfte erst in einigen Monaten fallen.
D.Schneider--BTB