-
IMK-Vorsitzender Grote fordert klarere Strategie bei Drohnenabwehr
-
Matthäus sieht Kane als Hauptanwärter für Ballon d'Or
-
US-Regierung legt Bau von Grenzschutzanlage in Nationalpark in Texas auf Eis
-
Stärkster Anstieg seit 2016: 15 Prozent mehr Baugenehmigungen im ersten Halbjahr
-
Sachsen-Anhalts Regierungschef Schulze warnt vor Wahl des BSW
-
Landwirtschaftsminister Rainer: Lebensmittel werden wegen Dürre nicht sofort teurer
-
Erdbeben in Kolumbien: Shakira verspricht Hilfe beim Wiederaufbau von Schulen
-
Behörden: Region Moskau von 620 ukrainischen Drohnen ins Visier genommen
-
"Hat Spaß gemacht": Williams-Schwestern verlieren bei Comeback
-
Zverev beim Masters in Cincinnati im Achtelfinale
-
Südkoreas Präsident Lee: Manöver mit den USA sind nicht gegen Nordkorea gerichtet
-
Stress mit Olympia-Held Kukuk? "Darf keine Rolle spielen"
-
Organspende-Diskussion: CSU-Gesundheitsexperte zieht Vergleich zu Corona
-
Wahlkommission in Sambia: Präsident Hichilema für zweite Amtszeit wiedergewählt
-
Minister Dobrindt und Bär weihen neues Zentrum zur Drohnenabwehr ein
-
Social-Media-Sucht: Eröffnungsplädoyers im wegweisenden US-Prozess gegen Meta
-
Mordfall Tupac Shakur: Anklage spricht von Rache-Tat - Verteidigung widerspricht
-
Moskau droht London nach Bericht über Einsatz britischer Drohnen in Russland
-
Kushner: Gespräche mit dem Iran verlaufen "sehr positiv"
-
Verhandlungsbeginn im Mordfall Tupac Shakur - Anklage spricht von Tat aus Rache
-
Wasserstand in zwei größten Stauseen der USA auf Rekord-Tief gesunken
-
Kushner: Fortschritte bei Umsetzung von Gaza-Friedensplan in 30 Tagen möglich
-
Kurdischer Regierungschef im Irak macht Iran für Angriff auf sein Büro verantwortlich
-
"Bärenstarke Leistung": Hockey-Männer in der Zwischenrunde
-
Streit mit Bundesspitze: Thüringer BSW-Vorstand kündigt Sonderparteitag an
-
Härtetest bestanden: Hockey-Männer in der Zwischenrunde
-
Trump deutet Kontakte mit Nordkoreas Machthaber Kim an
-
FIFA trennt sich von Betriebsdirektor Lamour
-
Haus-Belagerung durch Siedler: US-Palästinenser aus Westjordanland fordert US-Schutz
-
Kurdischer Ministerpräsident im Irak meldet iranischen Drohnenangriff auf sein Büro
-
Medien: Füllkrug unmittelbar vor Rückkehr nach Bremen
-
Fremdenfeindlicher Protest im südafrikanischen Durban während Regionalgipfels
-
Norwegens König Harald V. im Krankenhaus behandelt
-
BVB: Auch Veerman-Transfer perfekt
-
WM: Hockey-Frauen nach Niederlage gegen Argentinien unter Druck
-
Demokraten und Republikaner kritisieren Trump für geplante Beschränkung von Südkorea-Manövern
-
UN-Zahlen für 2025: 350 Helfer in Krisengebieten getötet
-
Medien: Premier Burnham fällt auf Imitator von US-Stabschefin Wiles rein
-
SPD-Vorschlag zu Hitzeschutz stößt auf positives Echo - Kanzler zögert noch
-
Vor Wahlen: Gericht in Russland bestätigt Ausschluss von Anti-Kriegs-Partei Jabloko
-
Pentagon vergibt milliardenschweren Rüstungsauftrag für Tomahawk-Raketen
-
Wegen Extrem-Sommers beginnt Weinlese im Elsass früher denn je
-
Missbrauchsurteil: Trump scheitert mit Einspruch gegen Entschädigungszahlung
-
Von Kommunalwahl in Friesland ausgeschlossen: AfD-Politiker scheitert vor Gericht
-
Angriff auf Netz von Berliner Landesbehörden: Ermittlungen laufen
-
Unterhaltsvorschuss: SPD fordert mehr Druck auf Säumige und lehnt Kürzungen ab
-
BVB verpflichtet griechischen Offensivspieler Konstantelias
-
Russisches Gericht verurteilt Jabloko-Politiker Schlosberg zu elf Jahren Haft
-
Leichte Entspannung in Brandgebiet Hohes Venn - Dienstag droht aber starker Wind
-
Thüringer BSW steht zu Koalition - weitere Konfrontation mit Parteispitze
Bei drohender Straflosigkeit darf verurteilter EU-Bürger an Drittstaat ausgeliefert werden
Deutschland darf einen zu einer Strafe verurteilten EU-Bürger an einen Drittstaat ausliefern, wenn derjenige sonst ohne Strafe davon käme. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag, setzte dabei aber Grenzen. So müsse der ausliefernde Staat erst versuchen, dass der Betroffene seine Haftstrafe auch dort verbüßen könne und somit nicht ausgeliefert werden müsse. (Az. C-237/21)
Das Oberlandesgericht München hatte den EuGH gefragt, was das EU-Recht für solche Fälle vorsieht. Bosnien-Herzegowina bat Deutschland um die Auslieferung eines Bosniers, damit dieser eine Freiheitsstrafe antreten kann. Der Mann hat aber auch die kroatische Staatsbürgerschaft und ist damit EU-Bürger.
Wegen eines europäischen Auslieferungsabkommens mit Bosnien-Herzegowina ist Deutschland grundsätzlich dazu verpflichtet, verurteilte Straftäter auszuliefern. Allerdings verbietet es das deutsche Grundgesetz, Deutsche an einen Drittstaat auszuliefern. Das Münchner Gericht fragte, ob das auch für andere Bürger der Europäischen Union gelte.
Nach deutschem Recht könnte der Mann seine Strafe in Deutschland verbüßen, wenn Bosnien-Herzegowina zustimmt. Um diese Zustimmung müsse Deutschland sich bemühen, erklärte der EuGH. Sei Bosnien-Herzegowina aber nicht einverstanden, dürfe der Betroffene auch ausgeliefert werden. Ausgeschlossen sei dies allerdings, wenn ihm in dem Drittstaat die Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Behandlung drohe.
O.Bulka--BTB