-
"Das sind keine beliebten Projekte": Warken will an Reformkurs festhalten
-
Ausgaben für Sozialhilfe 2025 um sechs Prozent gestiegen
-
Aufgabe gegen Swiatek: Sorgen bei Rybakina vor US Open
-
Waldbrände: SPD spricht sich für besondere Auszeichnung für Feuerwehrleute aus
-
Organisatoren von Tiananmen-Mahnwachen in Hongkong schuldig gesprochen
-
IS-Anhängerin soll Anschlag auf Parlament von Bundesstaat New York geplant haben
-
Nach Jodie Foster benannte Schlange in England erfolgreich gegen Krebs behandelt
-
Wirtschaftsverbände und Großkonzerne drängen Bundesregierung zu Reformen
-
Melania Trump scherzt über Abwesenheit: "Ich habe gehört, Ihr habt mich vermisst"
-
Trockenheit wegen El Niño: Schiffsverkehr durch den Panama-Kanal wird reduziert
-
Mutmaßlich vertauschte Nierentests: Prozess um Tod von Maradona unterbrochen
-
Conference League: Freiburg legt in der Qualifikation vor
-
Medien: Bayern ohne Musiala im Supercup
-
Donau-Niedrigwasser: Bulgarien drosselt Leistung seines einzigen Atomkraftwerks
-
Nord Stream: Gericht in Kroatien ordnet U-Haft für ukrainischen Taucher an
-
"Ich bin zurück": Alcaraz gibt Comeback bei US Open
-
Berlin, London, Rom und Paris: Israel muss Siedlungspläne für Westjordanland zurücknehmen
-
Tennis: Alcaraz kehrt bei US Open zurück
-
USA fordern Unterstützung für "Wirtschaftskrieg" gegen den Iran
-
Sachsen-Anhalt: Schulze kritisiert AfD-Wahlaufruf von CDU-Politiker
-
Vertrag bis 2031: El Mala verlängert in Köln
-
Aus den USA abgeschobene Migranten landen in Liberia
-
Hohe Energiepreise: Linken-Ko-Chefin Schwerdtner wirft Regierung Untätigkeit vor
-
Wagenknecht: BSW unterstützt einzelne AfD-Vorhaben in Sachsen-Anhalt
-
Springen: Deutschland vor Finale auf Gold-Kurs - Hinners Zweite
-
Meta-Chef Zuckerberg kauft Schloss in Irland
-
Deutschland Tour: Franzose Barré gewinnt 1. Etappe
-
Zwei Tote bei schweren Unwettern in mehreren Bundesländern
-
Iran-Krieg: Neuer US-Flugzeugträger in Region eingetroffen
-
Spanien richtet zwei Flüchtlingslager in Ceuta ein
-
Waldbrand in Belgien "vollumfänglich unter Kontrolle" - deutsche Feuerwehr zieht ab
-
Jugendliche zu Straftaten angestachelt: Bundesanwaltschaft ermittelt zu Terrorvorwurf
-
Per Anhalter: Französischer Präsidentschaftskandidat trifft Wähler
-
Haftstrafen für Männer in Berlin wegen Marihuanaschmuggels in Millionenumfang
-
Entdeckung von schnellstem Stern der Milchstraße verspricht Erkenntnisse über Schwarzes Loch
-
26 Jahre nach Tötung von Ehefrau in Bayern: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil
-
Terrorvorwurf: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Rechtsextremist und Onlinesadist
-
Mord an Ehefrau: Mann aus Nordrhein-Westfalen erhält lebenslange Freiheitsstrafe
-
Waldbrand in Belgien laut Behörden "vollumfänglich unter Kontrolle"
-
Vorsorgeuntersuchung für Neun- bis Zehnjährige bei Kinderarzt wird Kassenleistung
-
Drohnen-Abwehr: Grüne fordern einheitliche Regeln und Gipfel im Kanzleramt
-
Verbot von zwei Demonstrationen bei Hamburger G20-Gipfel 2017 rechtmäßig
-
Israel weist Kritik aus Großbritannien an Siedlungsprojekt E1 zurück
-
Heimkehr des verlorenen Sohns: Prinz Harry zieht offenbar zurück nach Großbritannien
-
Unbekannte überfallen in Bayern Kurierfahrer und stehlen hunderte Smartphones
-
Aufklärung nach 56 Jahren: Neonazi soll Anschlag mit sieben Toten 1970 begangen haben
-
Mindestens 16 Tote bei russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Außerehelicher Sex: Vier Menschen in Indonesien mit je 100 Stockhieben bestraft
-
BVB will den Titel - alle Zugänge bereit für Supercup
-
BVB zeigt Mitgefühl mit Musiala
Vzbv: Post darf Gültigkeit mobiler Marken nicht auf zwei Wochen beschränken
Die Deutsche Post darf die Gültigkeit sogenannter mobiler Briefmarken nach einem neuerlichen Gerichtsurteil nicht auf zwei Wochen befristen. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) vom Mittwoch wies das Oberlandesgericht Köln eine Beschwerde des Unternehmens gegen eine frühere Entscheidung des Landgerichts Köln ab. Der Verband hatte 2021 gegen die begrenzte Gültigkeit geklagt.
Mobile Briefmarken bestehen aus einem Hashtag, dem Wort Porto sowie einer achtstelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben und können per Hand auf Briefe und Postkarten geschrieben werden. Die über die App angebotene mobile Marke hat jedoch nur eine Gültigkeit von zwei Wochen, eine Rückerstattung des Geldes ist nicht vorgesehen. Die Post begründet die kurze Gültigkeit mit der begrenzten Anzahl an verfügbaren Zeichen und will damit außerdem Missbrauch vorbeugen.
Das Landgericht Köln hatte in der Klausel eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern gesehen und deren Verwendung untersagt. Dagegen legte die Post Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln ein. Auch dieses befand nun aber nach Angaben des vzbv, dass die Gültigkeitsfrist von zwei Wochen nicht rechtens sei.
Vzbv-Chefin Ramona Pop sprach von einer "wirklich verbraucherfreundlichen Entscheidung". Es gebe "keinen nachvollziehbaren Grund dafür, warum sich die mobile Briefmarke in ihrer Gültigkeit von einer analogen Briefmarke unterscheiden sollte". Gleichwohl gebe es viele Gründe, weshalb die mobile Marke nicht binnen zwei Wochen nach dem Kauf genutzt werde.
S.Keller--BTB