-
Nach schweren Unwettern in mehreren Bundesländern: DWD warnt vor Starkregen
-
Hyundai-Beschäftigte in Südkorea streiken für Anhebung des Rentenalters
-
Trockenheit wegen El Niño: Schiffsverkehr durch den Panamakanal wird reduziert
-
Bayern ohne Musiala im Supercup, aber Kompany "total ruhig"
-
Brand im Hohen Venn: Behörden warnen vor Betreten des Gebiets
-
84-Jährige stirbt nach Raubüberfall in Hannover an zugefügten Verletzungen
-
Ende 2025 rund 32.500 Prostituierte in Deutschland bei Behörden gemeldet
-
Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur von Fernsehcharakter in Erfurt beschmiert
-
Medienbericht: Geheimes Waffenlager bei Berlin gefunden
-
Freiburg legt Grundstein: "Wollen wieder auf Reisen gehen"
-
"Anstiftung zur Subversion": Organisatoren von Tiananmen-Mahnwachen in Hongkong verurteilt
-
"Das sind keine beliebten Projekte": Warken will an Reformkurs festhalten
-
Ausgaben für Sozialhilfe 2025 um sechs Prozent gestiegen
-
Aufgabe gegen Swiatek: Sorgen bei Rybakina vor US Open
-
Waldbrände: SPD spricht sich für besondere Auszeichnung für Feuerwehrleute aus
-
Organisatoren von Tiananmen-Mahnwachen in Hongkong schuldig gesprochen
-
IS-Anhängerin soll Anschlag auf Parlament von Bundesstaat New York geplant haben
-
Nach Jodie Foster benannte Schlange in England erfolgreich gegen Krebs behandelt
-
Wirtschaftsverbände und Großkonzerne drängen Bundesregierung zu Reformen
-
Melania Trump scherzt über Abwesenheit: "Ich habe gehört, Ihr habt mich vermisst"
-
Trockenheit wegen El Niño: Schiffsverkehr durch den Panama-Kanal wird reduziert
-
Mutmaßlich vertauschte Nierentests: Prozess um Tod von Maradona unterbrochen
-
Conference League: Freiburg legt in der Qualifikation vor
-
Medien: Bayern ohne Musiala im Supercup
-
Donau-Niedrigwasser: Bulgarien drosselt Leistung seines einzigen Atomkraftwerks
-
Nord Stream: Gericht in Kroatien ordnet U-Haft für ukrainischen Taucher an
-
"Ich bin zurück": Alcaraz gibt Comeback bei US Open
-
Berlin, London, Rom und Paris: Israel muss Siedlungspläne für Westjordanland zurücknehmen
-
Tennis: Alcaraz kehrt bei US Open zurück
-
USA fordern Unterstützung für "Wirtschaftskrieg" gegen den Iran
-
Sachsen-Anhalt: Schulze kritisiert AfD-Wahlaufruf von CDU-Politiker
-
Vertrag bis 2031: El Mala verlängert in Köln
-
Aus den USA abgeschobene Migranten landen in Liberia
-
Hohe Energiepreise: Linken-Ko-Chefin Schwerdtner wirft Regierung Untätigkeit vor
-
Wagenknecht: BSW unterstützt einzelne AfD-Vorhaben in Sachsen-Anhalt
-
Springen: Deutschland vor Finale auf Gold-Kurs - Hinners Zweite
-
Meta-Chef Zuckerberg kauft Schloss in Irland
-
Deutschland Tour: Franzose Barré gewinnt 1. Etappe
-
Zwei Tote bei schweren Unwettern in mehreren Bundesländern
-
Iran-Krieg: Neuer US-Flugzeugträger in Region eingetroffen
-
Spanien richtet zwei Flüchtlingslager in Ceuta ein
-
Waldbrand in Belgien "vollumfänglich unter Kontrolle" - deutsche Feuerwehr zieht ab
-
Jugendliche zu Straftaten angestachelt: Bundesanwaltschaft ermittelt zu Terrorvorwurf
-
Per Anhalter: Französischer Präsidentschaftskandidat trifft Wähler
-
Haftstrafen für Männer in Berlin wegen Marihuanaschmuggels in Millionenumfang
-
Entdeckung von schnellstem Stern der Milchstraße verspricht Erkenntnisse über Schwarzes Loch
-
26 Jahre nach Tötung von Ehefrau in Bayern: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil
-
Terrorvorwurf: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Rechtsextremist und Onlinesadist
-
Mord an Ehefrau: Mann aus Nordrhein-Westfalen erhält lebenslange Freiheitsstrafe
-
Waldbrand in Belgien laut Behörden "vollumfänglich unter Kontrolle"
Beschäftigte müssen Kosten für Personaldienstleister nicht erstatten
Wenn Unternehmen sich Personal durch einen Dienstleister vermitteln lassen, müssen sie die Kosten dafür in jedem Fall selbst tragen. Auch für den Fall einer frühen Arbeitnehmerkündigung dürfen sie dies nicht auf die Beschäftigten abwälzen, wie am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. Gegenteilige Klauseln im Arbeitsvertrag sind danach unwirksam. (Az: 1 AZR 265/22)
Damit gab das BAG einem Arbeitnehmer aus Schleswig-Holstein recht. Er hatte zum 1. Mai 2021 eine Stelle als Service-Techniker angetreten, die durch einen Personaldienstleister vermittelt worden war. Der Arbeitgeber hatte hierfür eine Provision von 4461 Euro bezahlt. Weitere 2231 Euro sollten nach Ablauf der sechsmonatigen Probezeit fällig werden.
Im Arbeitsvertrag sicherte sich der Arbeitgeber hinsichtlich dieser Kosten ab. Danach sollte der Arbeitnehmer die Vermittlungsprovision erstatten, wenn das Arbeitsverhältnis aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht über den 30. Juni 2022 hinaus fortbesteht.
Hier kündigte der Service-Techniker jedoch bereits zum 30. Juni 2021 wieder. Von der für Juni 2021 abgerechneten Vergütung behielt der Arbeitgeber daher 809 Euro ein und verlangte die Zahlung weiterer 3652 Euro. Der Kläger verlangte dagegen die Rückzahlung des einbehaltenen Betrags.
Wie schon die Vorinstanzen gab nun auch das BAG dem Arbeitnehmer recht. Die Rückzahlungsklausel benachteilige ihn unangemessen und sei daher unwirksam. Konkret beeinträchtige die Klausel das Recht des Arbeitnehmers auf freie Wahl des Arbeitsplatzes.
Rechtfertigende Gründe auf Seiten des Arbeitgebers gebe es hierfür nicht, denn das unternehmerische Risiko liege grundsätzlich beim Arbeitgeber, betonte das BAG. Dazu gehöre auch das Risiko, "dass sich von ihm getätigte finanzielle Aufwendungen für die Personalbeschaffung nicht 'lohnen', weil der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis in rechtlich zulässiger Weise beendet."
L.Dubois--BTB