- BGH verhandelt über Aufteilung von Prozesskosten unter Wohnungseigentümern
- Unwetter sorgt für zahlreiche Einsätze in Baden-Württemberg
- Lindner und Buschmann warnen vor AfD-Verbotsverfahren
- Nach WM-Pleite: Faeser lobt Deutschland als "Frauen-Sportnation"
- Anbau von Sommergetreide gestiegen - Wintergetreide witterungsbedingt rückläufig
- Chinesische Regierung enthüllt Hilfspaket für kriselnden Immobiliensektor
- Wetterumschwung hilft bei Kampf gegen Waldbrand in Kanadas wichtigstem Ölfördergebiet
- Gibraltar: Annäherung zwischen Großbritannien und Spanien
- Trump-Anwalt im Schweigegeldprozess attackiert Schlüsselzeugen Cohen als Lügner
- "Politbarometer": Union legt leicht zu - AfD trotz Verlusten zweitstärkste Kraft
- US-Militär meldet erste Hilfslieferung über provisorischen Pier in den Gazastreifen
- USA lösen China im ersten Quartal als wichtigsten Handelspartner Deutschlands ab
- FIFA beschließt Maßnahmen im Kampf gegen Rassismus
- Baugenehmigungen für Wohnungen auch im März weiter eingebrochen
- Bewaffneter will Synagoge in Frankreich anzuzünden und wird von Polizei getötet
- Streit um Kommunalwahl: Rücktrittsforderung aus Thüringer AfD an Höcke
- Grünheide: Gegner der Erweiterung des Tesla-Werks kündigen Widerstand an
- Golf: Starker Auftakt von Kaymer bei Schauffeles Raketenstart
- Pleite für den DFB: Frauen-WM 2027 geht nach Brasilien
- WM 2030 und 2034: FIFA ebnet Weg für Doppelvergabe
- NHL: Draisaitl droht Play-off-Aus
- FIFA-Council entscheidet über Palästina-Antrag gegen Israel
- Fanbündnis sagt Unterstützung bei Coming-outs zu
- Nuggets kassieren Ausgleich bei den Timberwolves
- Sainz vor Imola: "Es könnte nicht besser sein"
- Mehr NFL-Spiele in Deutschland? "Schauen, wo es Sinn macht"
- "Nicht genug Transparenz": Klaveness kritisiert WM-Vergaben
- Black-Lives-Matter-Demonstrant erschossen: Gouverneur von Texas begnadigt verurteilten Mörder
- Bundesrat entscheidet über Klimaschutzgesetz und Namensrecht
- Straßenfest zu Karneval der Kulturen beginnt in Berliner Stadtteil Kreuzberg
- Scholz empfängt Präsidentin von Moldau in Berlin
- Online-Portal zu Kliniken geht an den Start
- 20,45 Millionen Dollar: Messi bestbezahlter MLS-Profi
- Bundestag korrigiert Strafvorschriften gegen Kinderpornografie
- Oberverwaltungsgericht verurteilt Bundesregierung zu Nachbesserung bei Klimaschutz
- BBL-Play-offs: Ludwigsburg letzter Viertelfinalist
- Arabische Liga fordert Einsatz von UN-Friedenstruppen in Palästinensergebieten
- Frankreich mit Saudi-Legionär Kante zur EM
- Gemeindevertreter in Grünheide stimmen für Ausbau des Tesla-Werks
- USA: Pekings Unterstützung für Moskau behindert Annäherung an Westen
- Bundestag hebt Immunität von AfD-Abgeordneten Bystron und Gnauck auf
- Filmemacher Loznitsa zeigt in Cannes Doku über Kriegsalltag in der Ukraine
- Pro-kurdischer Politiker Demirtas in Türkei zu 42 Jahren Haft verurteilt
- Bundestag hebt Immunität des AfD-Abgeordneten und JA-Vorsitzenden Gnauck auf
- Nato-Militärspitze rechnet nicht mit russischem Durchbruch bei Charkiw
- USA setzen 26 chinesische Textilfirmen auf Schwarze Liste
- Slowakischer Regierungschef Fico nach Attentat weiter in "sehr kritischem" Zustand
- Belgiens Regierungschef zeigt Journalist nach Mordaufruf an
- "Zusätzliche Truppen": Israel kündigt "Intensivierung" der Offensive in Rafah an
- Leiche auf Balkon versteckt: Lange Haftstrafe für Mann in Potsdam
Verdächtiger in Mordfall Frederike von Möhlmann bleibt vorläufig auf freiem Fuß
Der Verdächtige im 42 Jahre alten Mordfall Frederike von Möhlmann aus Niedersachsen bleibt vorläufig weiter auf freiem Fuß. Das Bundesverfassungsgericht wiederholte seine entsprechende einstweilige Anordnung, wie es am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Über die Verfassungsbeschwerde des Manns ist noch nicht abschließend entschieden, im vergangenen Monat verhandelte das Gericht mündlich darüber. (Az. 2 BvR 900/22)
Er wendet sich gegen die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen ihn. Nach der Vergewaltigung und Tötung der 17-jährigen Frederike im Jahr 1981 war er bereits verdächtig, wurde aber 1983 freigesprochen, weil seine Schuld nicht bewiesen werden konnte. 2012 ergab dann ein molekulargenetisches Gutachten, dass eine DNA-Spur an der Kleidung der Getöteten von ihm stammen könnte.
Frederikes Vater Hans von Möhlmann kämpfte um eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Nach langen politischen Diskussionen trat 2021 eine Gesetzesänderung in Kraft. Demnach kann ein Verfahren gegen einen rechtskräftig Freigesprochenen wieder aufgenommen werden, wenn neue Beweismittel es sehr wahrscheinlich machen, dass er wegen bestimmter schwerer Verbrechen verurteilt werden würde.
Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft Anfang 2022, das Verfahren wiederaufzunehmen. Das Landgericht Verden ordnete dies und die Untersuchungshaft an, das Oberlandesgericht Celle wies eine Beschwerde dagegen zurück. Der Verdächtige erhob daraufhin Verfassungsbeschwerde, um die Wiederaufnahme seines Verfahrens überprüfen zu lassen.
Die Neuregelung im Strafgesetzbuch ist umstritten, weil das Grundgesetz es verbietet, jemanden wegen derselben Tat mehrmals zu bestrafen. Das Gericht muss klären, ob sie verfassungsgemäß ist. Am 24. Mai verhandelte es darüber. Eine Entscheidung steht noch aus.
Der Verdächtige beantragte in Karlsruhe außerdem im Eilverfahren, den Haftbefehl vorläufig außer Kraft zu setzen. Damit hatte er im Juli 2022 teilweise Erfolg. Das Gericht ordnete an, dass er unter Auflagen vorläufig aus der Untersuchungshaft freikommen solle, und verlängerte diese Anordnung im Dezember.
Nun wurde sie erneut um bis zu sechs Monate verlängert, allerdings ohne Bedingungen. Da der Mann die angeordneten Maßnahmen seit einem Jahr anstandslos befolgt habe, sei das Risiko gering, dass er sich einer Strafverfolgung entziehe.
L.Dubois--BTB