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Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft in Mordprozess um getötete Ayleen
Die Staatsanwaltschaft Gießen hat im Mordprozess um die getötete 14-jährige Ayleen aus Baden-Württemberg lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Sie beantragte zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, wie ein Sprecher des zuständigen Landgerichts Gießen am Montag mitteilte. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nahezu unmöglich. Zudem forderte die Anklagebehörde die anschließende Sicherungsverwahrung für den 30-jährigen Angeklagten.
Laut Anklage soll der Mann die Schülerin am 21. Juli 2022 an ihrem Wohnort in Baden-Württemberg aufgesucht und mit dem Auto rund 300 Kilometer nach Hessen gefahren haben, wo die Tat geschah. An einem Feldweg in Langgöns habe er sie in der Nacht auf den 22. Juli auf eine Bank gedrückt und versucht, sie zu vergewaltigen.
Dabei habe er sie erwürgt. Anschließend habe er die Leiche der 14-Jährigen in den Kofferraum seines Autos geladen und sei zum Teufelsee im hessischen Wetteraukreis gefahren. Ayleens Leiche wurde dort etwa eine Woche später gefunden. Neben Mord wirft die Anklage dem 30-Jährigen versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge sowie Entziehung Minderjähriger vor.
Dazu kommen Delikte wie das Sichverschaffen kinderpornografischer Inhalte. Letzteres bezieht sich auf einen weiteren Fall, der sich im Juni 2022 zugetragen haben soll. P. soll ebenfalls in einem Chat von einer 13-Jährigen Nacktbilder gefordert haben. Das Urteil im Fall Ayleen wird für Donnerstag erwartet.
Mit P. beschäftigten sich bereits zuvor mehrere Gerichte. Das Amtsgericht Wetzlar entschied 2007, den damaligen Jugendlichen wegen eines versuchten Sexualdelikts in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
2017 beendete das zuständige Amtsgericht Frankenberg die Unterbringung. Es legte eine dreijährige Führungsaufsicht fest, die von einem anderen Gericht später auf unbefristete Zeit verlängert wurde.
Nach einer Beschwerde des heute 30-Jährigen wurde die Führungsaufsicht auf fünf Jahre verlängert, weil die Voraussetzungen für eine unbefristete Führungsaufsicht nicht gegeben gewesen seien. Eine Entfristung gab es nicht, so dass die Führungsaufsicht zum 25. Januar 2022 auslief.
M.Furrer--BTB