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Drehbuchautorin von "Keinohrhasen" steht mehr Geld zu
Der Drehbuchautorin der Erfolgsfilme "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" steht eine angemessene Beteiligung an den Verwertungserlösen zu. Die Ansprüche seien jedoch größtenteils verjährt, entschied das Berliner Landgericht am Mittwoch. Das betreffe die Jahre vor 2015. Einer Gerichtssprecherin zufolge bekommt Autorin Anika Decker damit etwa 180.000 Euro.
Sie schrieb die Drehbücher zusammen mit dem Schauspieler und Produzenten Til Schweiger. Beide Filme waren sehr erfolgreich, "Keinohrhasen" war in Deutschland im Jahr 2008 sogar der erfolgreichste Kinofilm. Das Urheberrecht sieht vor, dass bei besonders großen Erfolgen eine ursprünglich angemessene Vergütung angepasst werden soll.
Der Rechtsstreit zog sich seit Jahren. Decker verlangte in einer sogenannten Stufenklage von Produktionsfirma und Filmkonzern erst Auskunft über die Einnahmen. Danach ging es um ihre finanziellen Ansprüche. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann noch Berufung zum Kammergericht eingelegt werden.
R.Adler--BTB