Berliner Tageblatt - Höchststrafe in Gießener Prozess um ermordete 14-jährige Ayleen

Börse
Goldpreis 0.02% 2310.1 $
Euro STOXX 50 0.63% 4921.48
DAX 0.58% 18001.6
MDAX 0.18% 26300.82
SDAX 0.44% 14431.24
TecDAX 0.81% 3266.22
EUR/USD 0.35% 1.0765 $
Höchststrafe in Gießener Prozess um ermordete 14-jährige Ayleen
Höchststrafe in Gießener Prozess um ermordete 14-jährige Ayleen / Foto: © AFP/Archiv

Höchststrafe in Gießener Prozess um ermordete 14-jährige Ayleen

Im Prozess um die in Hessen getötete 14-jährige Ayleen ist der Angeklagte zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Landgericht Gießen verhängte gegen den 30-jährigen Jan Heiko P. am Donnerstag wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten eine anschließende Sicherungsverwahrung an.

Textgröße:

Das Gericht sprach den Angeklagten zudem wegen versuchter Vergewaltigung, Entziehung Minderjähriger, Fahrens ohne Führerschein, Nötigung und Beschaffens von Kinderpornografie schuldig.

Ayleen war am 21. Juli 2022 in Gottenheim im baden-württembergischen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald verschwunden. Gut eine Woche später wurde sie rund 300 Kilometer entfernt tot in einem See im hessischen Wetteraukreis gefunden. Noch am selben Tag wurde P. festgenommen.

Bei einer Auswertung von Handydaten des 30-Jährigen fanden die Ermittler heraus, dass Ayleen und der Mann einander offenbar im April über eine Messengerapp kennengelernt und tausende Nachrichten ausgetauscht hatten. Die Ermittler konnten ein Bewegungsprofil von P. erstellen und sich ein Bild vom mutmaßlichen Tatablauf verschaffen. Außerdem wurden persönliche Gegenstände der 14-Jährigen in seiner Wohnung gefunden.

Mit dem Urteil folgte die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Mord und Sicherungsverwahrung plädiert, eine besondere Schwere der Schuld aber verneint.

M.Odermatt--BTB