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Nach Tod zweier Patienten: Prozess gegen Berliner Kardiologen und Krankenpflegerin
Vor dem Landgericht Berlin hat am Dienstag der Prozess gegen einen Kardiologen der Universitätsklinik Charité wegen des Tods zweier Patienten begonnen. Der 56-Jährige soll den Patienten der Anklage zufolge jeweils tödliche Dosen eines Sedierungsmittels gegeben haben. Mitangeklagt ist auch eine 39-jährige Krankenpflegerin.
Zum Prozessauftakt wurde nach Angaben des Gerichts die Anklage verlesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner zweifachen Mord und der Krankenschwester Beihilfe zum Totschlag in einem Fall vor. Der Angeklagte, der bis zu seiner Suspendierung im August 2022 Oberarzt auf einer kardiologischen Intensivstation der Berliner Charité war, befindet sich seit Mai in Untersuchungshaft.
Der Staatsanwaltschaft sieht in ihrer Anklage die Mordmerkmale der Heimtücke und niedrigen Beweggründe erfüllt, weil der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Patienten ausgenutzt habe. Die Kammer bewertete die Vorwürfe jedoch anders und wies in ihrem Eröffnungsbeschluss darauf hin, dass in beiden Fällen lediglich ein hinreichender Tatverdacht des Totschlags bestehe und Mordmerkmale nicht erkennbar seien.
Im November 2021 soll der Kardiologe wider besseres Wissen vier Krankenpflegerinnen angewiesen haben, die eigentlich erfolgreich verlaufene Reanimation eines 73-jährigen Patienten einzustellen. Auf seine Weisung hin verabreichte die mitangeklagte Krankenpflegerin dem Patienten dann eine tödliche Menge eines Sedierungsmittels. Als der Mann trotzdem nicht starb, soll der Angeschuldigte ihm laut Anklage eine weitere Dosis des Mittels gegeben haben, die schließlich zu seinem Tod führte.
In einem weiteren Fall soll der Kardiologe im Juli 2022 einer 73-jährigen Patientin ebenfalls mehrere Dosen des Sedierungsmittels verabreicht haben, ohne dass dies medizinische angezeigt war. Auch diese Frau starb.
Nach einer Anzeige der Klinik nahm die Staatsanwaltschaft damals Ermittlungen auf. Die Ermittler prüfen derzeit noch andere Patientenakten auf Hinweise, ob der Arzt möglicherweise noch für weitere Todesfälle verantwortlich ist.
Das Gericht setzte Verhandlungstermine bis Mitte Januar an. Beiden Angeklagten droht im Fall der Verurteilung die Verhängung eines Berufsverbots.
D.Schneider--BTB