Berliner Tageblatt - Drohnenmotoren an Russland geliefert: Haftbefehl gegen Unternehmer aus Kassel

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Drohnenmotoren an Russland geliefert: Haftbefehl gegen Unternehmer aus Kassel
Drohnenmotoren an Russland geliefert: Haftbefehl gegen Unternehmer aus Kassel / Foto: © AFP/Archiv

Drohnenmotoren an Russland geliefert: Haftbefehl gegen Unternehmer aus Kassel

Ein Unternehmer aus dem Raum Kassel soll trotz des Angriffskriegs gegen die Ukraine Motoren für militärisch genutzte Drohnen nach Russland geliefert und damit gegen Sanktionsbestimmungen verstoßen haben. Das Zollkriminalamt vollstreckte am Mittwoch einen Haftbefehl gegen den Mann, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und die Generalzolldirektion in Bonn am Donnerstag erklärten. Zudem wurden sechs Wohn- und Geschäftsräume durchsucht.

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Gegen den Beschuldigten wird demnach wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz ermittelt. Er soll in den Jahren 2022 und 2023 Modellflugzeugmotoren, elektronische Bauteile und anderes Material über einen Zwischenempfänger im chinesischen Hong Kong an ein im russischen Sankt Petersburg ansässiges Unternehmen geliefert haben. Diese Firma sei einem Mitgesellschafter des tatverdächtigen Unternehmers zuzurechnen.

Die Modellflugzeugmotoren werden den Ermittlungen zufolge unter anderem in russischen Aufklärungsdrohnen vom Typ Orlan 10 eingesetzt. Dabei handle es sich um Drohnen, die durch die russischen Streitkräfte im Krieg gegen die Ukraine unter anderem zur Zielführung des Artilleriefeuers sowie zu Aufklärungszwecken eingesetzt werden.

Die Fahnderinnen und Fahnder des Zollkriminalamtes beschlagnahmten bereits im Sommer 2023 bei dem Unternehmen insgesamt 120 dieser Motoren und verhinderten damit eine mögliche Ausfuhr nach Russland.

Darüber hinaus wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, zwei hochpreisige Fahrzeuge illegal exportiert zu haben. Auch die Fahrzeuge sollen über die chinesische Sonderverwaltungszone Hongkong nach Russland gebracht worden sein. Die Ausfuhr von Kraftfahrzeugen nach Russland ist nach den Sanktionsbestimmungen grundsätzlich ebenfalls verboten. Der Wert aller verbotswidrig ausgeführten Waren beläuft sich demnach auf rund zwei Millionen Euro.

K.Brown--BTB