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Buschmann: Antisemitisches Verhalten hat künftig Auswirkung auf Aufenthaltsrecht
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Konsequenzen für Einwanderinnen und Einwanderer angekündigt, die antisemitisches Verhalten zeigen. "Wir treffen Vorkehrungen dagegen, dass Antisemiten eingebürgert werden", sagte Buschmann der Bild am Sonntag. Einbürgerungsbehörden sollen demnach künftig "selbst bei Bagatelldelikten wie etwa einer Beleidigung nachforschen, ob die Taten aus antisemitischen Gründen begangen wurden", erläuterte der Justizminister.
Sollte ein Richter feststellen, dass antisemitische Beweggründe vorliegen, "kann der Täter nicht mehr deutscher Staatsbürger werden", sagte Buschmann. "Bei Personen ohne deutschen Pass müssen wir auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen in Betracht ziehen."
Der FDP-Politiker ergänzte: "Wer gegen Jüdinnen und Juden hetzt, bei dem besteht ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse – und der darf erst recht keinen deutschen Pass bekommen." Die Regierung reformiere derzeit das Aufenthaltsgesetz und das Staatsangehörigkeitsrecht.
Buschmann betonte, dass Deutschland eine historische Verantwortung habe: "Nie wieder dürfen Jüdinnen und Juden in Deutschland Opfer von Terror und Verfolgung werden. Wer das nicht respektiert, gegen den müssen wir mit aller Konsequenz vorgehen."
Mit Blick auf pro-palästinensische Demonstrationen infolge der Eskalation im Nahostkonflikt sagte der Justizminister: "In dem Land, von dem der Holocaust ausging, darf niemand einen Massenmord an Juden feiern."
Dafür erwartet Buschmann ein konsequentes Vorgehen der Polizei: "Wer die Terrormorde billigt, wer Symbole der Hamas verwendet oder die Fahne Israels verbrennt, begeht Straftaten. Der Staat muss die Täter ermitteln und zur Verantwortung ziehen." Seine Erwartung sei, "dass die Polizei die Personalien der Verdächtigen feststellt und Beweismittel sichert". Dies sei "jetzt wichtiger als Beschwichtigung und Deeskalation", sagte Buschmann.
D.Schneider--BTB