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Heimbewohner mit Medikamenten getötet: Mordprozess gegen Altenpfleger in Bremen
Ein ehemaliger Altenpfleger muss sich seit Mittwoch wegen mutmaßlichen Mordes an zwei Pflegeheimbewohnern vor dem Landgericht in Bremen verantworten. Laut Anklage soll der 43-Jährige den beiden Pflegebedürftigen im Jahr 2019 während der Arbeit in einem Bremer Heim unbemerkt und ohne medizinische Indikation Medikamente verabreicht haben. Die Opfer verstarben.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers schwieg der Angeklagte zum Prozessauftakt zu den Vorwürfen. Für das Verfahren sind zunächst noch 19 weitere Verhandlungstage bis Ende Januar 2024 angesetzt.
Der Anklage zufolge soll der Beschuldigte die Taten im Februar und im April 2019 im Abstand von etwa zwei Monaten begangen haben. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft soll er in einem Fall eine zu hohe Insulindosis verabreicht haben, um eine Verschlechterung des Zustands des Heimbewohners auszulösen und sich durch Erste-Hilfe-Maßnahmen als "Retter" darstellen zu könne. Das Opfer starb aber.
In dem anderen Fall soll er unter anderem das Medikament Metoprolol verabreicht haben, das die Herztätigkeit reduziert. Das Motiv bei dieser Tat soll laut Staatsanwaltschaft gewesen sein, dass sich der Angeklagte durch eine Feststellung des Todes "hervortun" wollte.
Der Fall weist damit Parallelen zu den Verbrechen des ehemaligen Krankenpflegers Niels Högel auf, der zwischen 2000 und 2005 auf Intensivstationen in zwei niedersächsischen Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst zahlreiche Patienten mit Medikamenten vergiftete, um sie wiederzubeleben. Viele starben allerdings.
Högel wurde in mehreren Prozessen zwischen 2006 und 2019 wegen des Todes von 91 Patienten verurteilt und verbüßt eine lebenslange Haft wegen Mordes. Das Ausmaß seiner Mordserie wurde trotz frühzeitiger Verdachtsmomente erst mit jahrelanger Verspätung nach systematische Ermittlungen bekannt. Es gab unter anderem zahlreiche Exhumierungen.
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass Högel aus Geltungsdrang tötete, weil er sich durch erfolgreiche Reanimationen als "Retter" inszenieren wollte. Letztlich blieb dessen Motiv aber weitgehend unklar, weil er sich dazu nie äußerte. Das Landgericht Oldenburg ging bei der Verurteilung Högels unter anderem davon aus, dass Högel die Anspannung bei seinen Wiederbelebungsmaßnahmen genoss.
O.Krause--BTB