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Nach verheerendem Zoobrand: Regierung verbietet Verkauf von Himmelslaternen
Fast drei Jahre nach einem durch Himmelslaternen ausgelösten verheerenden Zoobrand verbietet die Bundesregierung den Verkauf der Laternen. Das Kabinett stimmte am Mittwoch in Berlin einer entsprechenden Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz zu, wie ein Sprecher des Arbeitsministeriums in Berlin bestätigte. Diese hatte die Verordnung, welche "das Inverkehrbringen" von Himmelslaternen verbietet, erstellt. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.
Bislang war die Rechtslage dem Sprecher zufolge "widersprüchlich": Die Laternen durften zwar verkauft, aber nicht verwendet werden. Das nun auf den Weg gebrachte Verkaufsverbot ist demnach eine Reaktion auf einen Brand im Affenhaus des Krefelder Zoo. Dabei starben in der Silvesternacht 2019/2020 mehr als 50 Tiere, darunter acht Menschenaffen.
Die Polizei ermittelte später eine Mutter und ihre zwei erwachsenen Töchter als Verursacherinnen. Diese hatten zum Jahreswechsel mehrere Himmelslaternen aufsteigen lassen, wovon mindestens eine auf dem Dach des Affenhauses landete und den Brand auslöste.
Die meist aus China stammenden Himmels- oder Wunschlaternen bestehen aus dünnem Seidenpapier und einer Kerze oder einem Behälter mit Brennpaste in der Mitte. Werden sie entzündet, können sie weit durch die Luft schweben.
E.Schubert--BTB