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Landesverfassungsschutz darf AfD in Baden-Württemberg vorerst weiter beobachten
Der AfD-Landesverband Baden-Württemberg ist mit einem Eilantrag gegen seine Beobachtung durch den Landesverfassungsschutz gescheitert. Das Verwaltungsgericht in Stuttgart teilte am Mittwoch mit, dass die Beobachtung voraussichtlich rechtmäßig sei und es den Antrag der Partei abgelehnt habe. Der Verfassungsschutz hatte im Juli 2022 mitgeteilt, dass er die baden-württembergische AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachtet.
Im Januar klagte der AfD-Landesverband dagegen und stellte zugleich den Eilantrag, der nun scheiterte. Damit darf der baden-württembergische Verfassungsschutz die Partei vorläufig weiter beobachten. Es bestünden tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, erklärte das Gericht. Dabei gehe es um ein Verhalten, das sich gegen die Menschenwürde richte.
Es gebe Anhaltspunkte für die Vorstellung im AfD-Landesverband, dass das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten bleiben solle und ethnisch "Fremde" ausgeschlossen werden sollten. Zwar hatte das Gericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass eine Partei für eine restriktive Einwanderungspolitik eintritt. Wenn allerdings das erklärte Ziel sei, "das deutsche Volk in seinem ethnisch-kulturellen Bestand zu erhalten", könne dies Anhaltpunkt für ein "ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis" sein.
Ein "völkisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff" aber verstoße gegen die Menschenwürde, welche die prinzipielle Gleichheit aller Menschen umfasse. Auch rassistische Diskriminierung und das Behandeln bestimmter Gruppen als Menschen zweiter oder dritter Klasse beeinträchtige die Menschenwürde. Außerdem gebe es Anhaltspunkte dafür, dass Muslimen in dem AfD-Landesverband undifferenziert die Verantwortung für Missstände zugewiesen werde, um bei Zuhörern Hass oder Neid hervorzurufen.
Am Dienstag hatte der Landesverfassungsschutz in Sachsen-Anhalt bekanntgegeben, den dortigen AfD-Landesverband inzwischen als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Zudem kündigte das Oberverwaltungsgericht Münster an, dass es Ende Februar im Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz verhandeln will. Dabei geht es um die Einstufung der gesamten Partei als Verdachtsfall.
I.Meyer--BTB