-
KI-Boom: Siemens verzeichnet Rekord bei Auftragseingang und deutliche Gewinnzuwachs
-
Frau aus Berliner Kleingartenvorstand soll fast eine Million Euro veruntreut haben
-
Zahl deutscher Azubis sinkt deutlich - Anstieg bei ausländischen Auszubildenden
-
Frau fällt bei Gewitter von Motorboot in Bodensee und stirbt
-
Rüstungsbetrieb in Bayern ausgespäht: Mutmaßlicher Agent festgenommen
-
Myanmars Ex-General Min Aung Hlaing zu erstem Besuch in Thailand als Präsident
-
Drohnenabwehr: Grüne fordern "klare Zuständigkeiten" - SPD sieht Behörden gestärkt
-
Nach Suchaktion: Vermisste Dreijährige aus Schleswig-Holstein tot aufgefunden
-
Auto kommt von Autobahn ab und stürzt auf Gleise: Drei Tote in Bayern
-
Iran-Krieg: Trump weist Berichte über Munitionsknappheit zurück
-
DLRG: In diesem Jahr bereits mindestens 261 Badetote in Deutschland
-
Arbeiter stirbt in Niedersachsen durch umkippenden Bagger
-
Mehr Geld für Bundeswehr und Infrastruktur: Industrie erhält mehr Aufträge
-
Bislang fast 12.000 Hitzetote in Deutschland - hohe Sterblichkeit vor allem im Juni
-
Arbeiter stribt in Niedersachsen durch umkippenden Bagger
-
Studie: Klimawandel verdoppelt Wahrscheinlichkeit für Waldbrände in Kanada
-
Niedersachsen: Splittergranate aus Zweitem Weltkrieg in Einfamilienhaus entdeckt
-
Commerzbank meldet Rekordergebnis - Gespräche mit Unicredit stehen an
-
Coup für Köln: Hendrich kehrt in die Bundesliga zurück
-
Kokain in Lutschern: 68-Jähriger bei Schmuggelversuch in Düsseldorf ertappt
-
"Infanti-No Go": Pressestimmen zum Verbleib des FIFA-Chefs
-
Manipulierte Trainerwahl? Razzia bei Südkoreas Fußball-Verband
-
DIHK fordert "resiliente" Infrastruktur: Wasserstraßen besser an Niedrigwasser anpassen
-
Zverev hadert nach Aus: "Schlechtestes Spiel der Saison"
-
Vier deutsche, neun neue: Teammanager-Rekorde in England
-
Trump-Hubschrauber über Washington womöglich Passagierflugzeug zu nahe gekommen
-
Niedrigwasser: Industrie- und Schifffahrtsverbände fordern konkrete Schritte
-
Extremes Niedrigwasser: Verkehrsminister Bilger lädt zu Spitzentreffen in Bonn
-
Bundesgerichtshof urteilt über Mann wegen Kriegsverbrechen in syrischem Bürgerkrieg
-
Urteil in Prozess um tödlichen Autoanschlag auf Verdi-Demonstration in München
-
Vorwurf der Preisabsprache: Drei US-Produzenten müssen 53 Millionen Eier spenden
-
Investoren-Affäre: Fifa-Spitze stellt sich "uneingeschränkt" hinter Infantino
-
Steinmeier-Nachfolge: Özdemir spricht sich für eine Frau aus
-
Wissenschaftler bestätigen: Schrottteil von SpaceX-Rakete auf Mond eingeschlagen
-
Nilpferd-Baby von Herde von Drogenboss Escobar erst gerettet und dann doch gestorben
-
Niedrigwasser: Ex-Umweltministerin Lemke fordert grundsätzliche Gegenmaßnahmen
-
Investoren-Affäre: Fifa-Spitze stellt sich hinter Infantino
-
Brandgefahr: THW fordert mehr Investitionen für Bevölkerungsschutz
-
Unbekannter schießt in Baden-Württemberg auf Auto: Ein Verletzter
-
FIFA-Statement: Rückendeckung für Infantino
-
Fehlstart der Hartplatzsaison: Zverev scheitert in Montréal
-
US-Kriegsschiffe der neuen "Trump"-Klasse könnten 275 Milliarden Dollar kosten
-
Drohnen-Vorfall in Leipzig: Dobrindt sieht "neues Bedrohungsszenario"
-
Dobrindt: Drohnen-Vorfall in Leipzig ist "neue Gefahrenqualität"
-
Schwimm-EM: Wesemann gewinnt Gold vom 3-m-Brett
-
Netanjahu stellt sich gegen US-Plan zum Gazastreifen - Armeechef: Gehen "proaktiv" vor
-
Jaissle neuer Teammanager bei Woltemade-Klub Newcastle
-
Behörden in Kolumbien retten Nilpferdbaby der von Drogenboss Escobar eingeführten Herde
-
Studie: Mehr Pumas - weniger Verkehrsunfälle mit Rehen
-
Noosha Aubel: Czy poradzi sobie z problemami Poczdamu?
Geldstrafe in neuem Prozess gegen früheren Oberbürgermeister von Hannover
In einem Revisionsprozess um die sogenannte Rathausaffäre ist der frühere Oberbürgermeister von Hannover, Stefan Schostok (SPD), am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht in der niedersächsischen Landeshauptstadt sah es als erwiesen, dass Schostok sich einer Untreue durch Unterlassen schuldig machte. In dem Verfahren ging es um eine unberechtigte Monatszulage, die Schostoks früherer Büroleiter zwischen 2015 und 2017 erhielt. Der Gesamtbetrag summierte sich auf fast 50.000 Euro.
Den mitangeklagten früheren Büroleiter sprachen die Richter nach Angaben einer Gerichtssprecherin frei. In einem ersten Prozess war Schostok im April 2020 freigesprochen worden, sein ehemaliger Büroleiter war zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden. Beide Urteile hob der Bundesgerichtshof jedoch auf und verwies sie zur neuerlichen Verhandlung an das Landgericht zurück.
Laut Urteil in dem Revisionsprozess hatte Schostok seit Oktober 2017 erkennen können, dass die beamtenrechtlich nicht zulässigen Mehrarbeitszulagen für seinen Büroleiter rechtswidrig waren. Da er nicht einschritt und diese stoppte, verletzte er seine Pflicht zum Schutz des städtischen Vermögens. Im ersten Verfahren hatten die Richter den Freispruch damit begründet, dass nicht auszuschließen sei, dass Schostok sich auf Aussagen des Personalreferenten der Stadtverwaltung zu der strittigen Zulage verlassen haben könnte.
Das Verhalten des begünstigten früheren Büroleiters wertete das Gericht im Revisionsverfahren hingegen als nicht strafbar. Eine mitentscheidende Rolle dabei spielte, dass er in seiner Funktion keine Treuepflicht gegenüber dem städtischen Vermögen hatte. Damit schied nach Einschätzung der Richter auch eine Verurteilung wegen Untreue aus. Eine Anstiftung zur Untreue war ihm ebenfalls nicht nachweisbar, weil er keinen entsprechenden "Auftrag" dazu erteilte.
Die Vorgänge rund um die Zulagenzahlung sind als Rathausaffäre von Hannover bekannt. Die unrechtmäßige Praxis wurde im April 2018 beendet, nachdem sie bereits öffentlich geworden war. Schostok trat 2019 im Zuge der eskalierenden Affäre zurück. Er beteuerte zugleich allerdings immer seine Unschuld. Auch in dem neuen Prozess forderte die Verteidigung Freisprüche für die Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft plädierte hingegen auf Bewährungsstrafen.
Im ersten Verfahren hatte auch der städtische Personalreferent vor Gericht gestanden, der die Zulagen an den Büroleiter genehmigt und ausgezahlt hatte. Er wurde zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Dieses Urteil wurde als einziges rechtskräftig, daher stand der Mann in dem zweiten Verfahren nicht erneut vor Gericht.
K.Brown--BTB