-
Vor Start in K.o.-Runde: DFB-Team hebt ab nach Boston
-
Suche nach Erdbeben-Überlebenden in Venezuela: Vater und Sohn gerettet
-
Elf Tote bei Flugzeugabsturz in Frankreich - Opfer wollten Tandemsprung absolvieren
-
Baby aus Krankenhaus in NRW entführt: Polizei nimmt 18-Jährige fest
-
Schon in EM-Form: Neugebauer siegt in Ratingen
-
Elf Tote bei Flugzeugabsturz in Frankreich - Opfer wollten Fallschirmsprung absolvieren
-
THW-Teams nehmen in Venezuela Suche nach Verschütteten auf
-
Dritter Tag mit Temperaturrekord in Folge - Hitzewelle in Deutschland geht zuende
-
Fünfkampf: Dogue erstmals Gesamtweltcupsieger
-
Hitzeschlacht: Russell siegt souverän - Verstappen trumpft auf
-
Serbiens Präsident Vucic kündigt vor Anhängern Rücktritt "in ein paar Wochen" an
-
Baby aus Krankenhaus mitgenommen: Polizei fahndet nach Frau
-
14 Tote bei Absturz eines Hubschraubers von Aramco in Saudi-Arabien
-
Nach Rahmenabkommen mit Libanon: Neue Gefechte zwischen Israel und Hisbollah
-
DIHK fordert Zusammenarbeit der EU mit China und warnt vor Handelskonflikt
-
Preisgeld-Streit in Wimbledon: Uneinigkeit bei Spielern
-
Neue Hitzekorde in Deutschland - Abkühlung aber in Sicht
-
Venezuela: Suche nach Erdbeben-Überlebenden hält an - bislang mehr als 1400 Tote
-
Biber verunglückt im Gleisbett - Schulkinder wollen helfen
-
Neue Angriffe Irans und der USA schüren Furcht vor Kollaps der Friedensbemühungen
-
EU aktiviert Katastrophenschutz-Mechanismus für Venezuela-Hilfe
-
Dämpfer für Wüst: CDU in NRW verliert in Umfrage - AfD zweitstärkste Kraft
-
Radfahrer wird von Zug überfahren und stirbt
-
Besuch in Großbritannien: Harry und Meghan wohnen im Juli in königlichen Residenzen
-
Neuer nächtlicher Temperaturrekord: 29,4 Grad in Sachsen gemessen
-
USA und Iran greifen trotz Waffenruhe erneut an - Golfstaaten unter Beschuss
-
Aberwitziges "Endspiel": Österreich und Algerien weiter
-
Joker Messi mit Freistoß-Tor: Argentinien besiegt Jordanien
-
Albanien: Erneut Tausende Menschen bei Demonstration gegen Kushner-Bauprojekt
-
Grünen-Fraktionschefin Dröge fordert Sofortprogramm für Klimaanlagen
-
US-Botschafter feiert 250. Jubiläum in Brüssel mit hochrangigen Gästen
-
Historischer Erfolg: DR Kongo im Sechzehntelfinale
-
Spektakuläres Remis: Ronaldo verpasst Gruppensieg
-
Mileis Kabinettschef tritt wegen Korruptionsvorwürfen zurück
-
Zittersieg gegen Ghana: Kroatien im Sechzehntelfinale
-
Mit Rekordmann Kane: England müht sich zum Gruppensieg
-
US-Streitkräfte: "Mehrere Ziele" im Iran angegriffen
-
Brief an Wadephul: Politiker fordern Überstellung von Maja T. nach Deutschland
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Raser von Berliner Kurfürstendamm
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wegen versuchten Mordes verhängtes Urteil gegen einen der beiden Raser vom Berliner Kurfürstendamm bestätigt. Der vierte Strafsenat verwarf die Revision von Marvin N., wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Die Entscheidung fiel demnach bereits am 19. Januar. Damit ist das Urteil des Berliner Landgerichts vom März vergangenen Jahres rechtskräftig.
Die Richter in der Hauptstadt hatten N. im dritten Anlauf wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu 13 Jahren Haft verurteilt. Dagegen legte N. Revision beim BGH ein. Die Bestätigung des Berliner Urteils ist nun bereits die dritte Entscheidung des obersten deutschen Gerichts in diesem Fall.
N. hatte sich im Februar 2016 auf dem Kurfürstendamm mit einem anderen Mann, Hamdi H., ein illegales Autorennen geliefert, bei dem ein unbeteiligter 69-jähriger Fahrer getötet wurde. In einem ersten Prozess wurden N. und H. im Februar 2017 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt - deutschlandweit die ersten Mordurteile in einem solchen Fall. Allerdings kassierte der BGH die beiden Urteile im März 2018.
Die Neuauflage des Verfahrens endete im März 2019 mit erneuten Mordurteilen gegen beide Angeklagte. Diesmal hatte das Urteil gegen H. Bestand - sein Wagen war direkt mit dem des Getöteten kollidiert. Doch das Urteil gegen N. kassierte der BGH im Juni 2020 erneut.
In einem dritten Prozess gegen N. wertete die zuständige Berliner Kammer die Tat als versuchten Mord - denn der Wagen von N. sei nicht unmittelbar an der tödlichen Kollision mit dem Auto des 69-Jährigen beteiligt gewesen. Beim tödlichen Zusammenstoß des Autos von H. mit dem Wagen des Getöteten sei N. kein Mittäter gewesen, weil es keinen gemeinsamen Tatplan gegeben habe.
Die Richter hielten N. aber des Mordversuchs für schuldig. Denn es sei lediglich Zufall gewesen, dass nicht er, sondern H. mit dem Auto des 69-Jährigen zusammengestoßen sei. Diese Einschätzung bestätigte der BGH nun.
M.Ouellet--BTB