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Landgericht kippt Urteil: Keine Haftstrafe nach Blockade an Kohlekraftwerk Neurath
Im Berufungsprozess um eine Gleisblockade am Kohlekraftwerk Neurath in Nordrhein-Westfalen hat das Landgericht Mönchengladbach ein Hafturteil gekippt und in eine Geldstrafe umgewandelt. Die angeklagte Person dritten Geschlechts Eike G. erhielt wegen Störung öffentlicher Betriebe eine Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Amtsgericht Grevenbroich hatte G. im vergangenen Jahr zu einer neunmonatigen Haftstrafe verurteilt. G. und weiteren Aktivisten wurde vorgeworfen, sich im November 2021 in Grevenbroich an eine Bahnschiene gekettet zu haben, die zum Kohlekraftwerk Neurath führte.
Einsatzkräfte mussten G. laut den Vorwürfen mit technischen Geräten von der Schiene lösen. Demnach waren G. und die weiteren Aktivisten mit ihren Armen in einer Armröhre eingegipst und hatten diese an der Schiene befestigt. Aufforderungen der Polizei, die Gleise zu räumen, kam G. nicht nach.
Der Bahnbetrieb musste wegen der Blockade ganztägig eingestellt werden. Das Kraftwerk konnte deshalb nicht mit Kohle beliefert werden. Aufgrund der Einschränkungen sei ein Schaden in Höhe von rund eineinhalb Millionen Euro entstanden.
G.Schulte--BTB