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Messerangriff auf Schulhof in Berlin: Angeklagter soll in Psychiatrie
Wegen eines Messerangriffs auf zwei Schülerinnen auf einem Berliner Schulhof soll der Beschuldigte in die Psychiatrie. Das Berliner Landgericht ordnete am Donnerstag in einem Sicherungsverfahren die Unterbringung des 39-jährigen Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Die Kammer sah es nach Angaben einer Gerichtssprecherin als erwiesen an, dass der Mann im vergangenen Mai auf einem Schulhof in Berlin-Neukölln mit einem Messer auf zwei damals sieben und acht Jahre alte Mädchen eingestochen hatte, um sie zu töten. Auf eines der beiden Kinder stach er sechsmal ein. Beide Mädchen wurden im Halsbereich getroffen und nur durch eine Notoperation gerettet.
Der Beschuldigte gestand die Tatvorwürfe zu Prozessbeginn umfassend. Rechtlich wertete das Gericht den Angriff als zweifachen versuchten Totschlag. Der Angeklagte könne jedoch für die Tat nicht bestraft werden, weil er aufgrund einer akuten psychotischen Erkrankung zur Tatzeit nicht schuldfähig gewesen sei.
Da von ihm jedoch weitere erhebliche Straftaten zu erwarten seien und er für die Allgemeinheit gefährlich sei, solle er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Die Kammer folgte damit der Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen. Auch die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage hatten zuvor die Unterbringung in der Psychiatrie beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
N.Fournier--BTB