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EU-Lieferkettengesetz: Neuer Streit in der "Ampel" nach FDP-Beschluss
Nach dem Beschluss des FDP-Präsidiums gegen das EU-Lieferkettengesetz herrscht innerhalb der Ampel-Regierung Uneinigkeit. Das SPD-geführte Arbeitsministerium sowie das Grünen-geführte Wirtschaftsministerium teilten am Montag auf Anfrage mit, dass die Gespräche zur Positionierung der Bundesregierung bei der anstehenden Abstimmung auf EU-Ebene noch laufen. Sollte sich das FDP-geführte Justizministerium entsprechend des Parteibeschlusses gegen das geplante Gesetz aussprechen, müsste sich Deutschland bei der EU-Abstimmung enthalten.
Die 27 EU-Staaten und das Europaparlament hatten sich Mitte Dezember auf das EU-Lieferkettengesetz geeinigt. Beide Seiten müssen diese Vereinbarung noch billigen. Im Regelfall gilt dies als Formalie. Die Bundesregierung hatte die Einigung bislang mitgetragen. Fehlt nun wegen des Widerstandes der FDP bei der EU-Abstimmung, die Anfang Februar angesetzt werden sollte, die Stimme Deutschlands, könnte das Gesetz noch scheitern.
Die Einigung vom Dezember sieht vor, dass Unternehmen ab einer bestimmten Größe künftig verpflichtet werden, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln und mögliche Folgen zu "verhindern, zu mildern, zu beenden und zu beheben". Außerdem müssen sie die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards auch bei ihren Partnerunternehmen in der Wertschöpfungskette überwachen. Dazu gehören Lieferanten, Vertriebspartner, Transportunternehmen, Lagerdienstleister oder auch die Abfallwirtschaft.
Das Präsidium der FDP hatte vergangene Woche beschlossen, die Einigung abzulehnen. Das Lieferkettengesetz würde "unverhältnismäßige bürokratische Hürden und Rechtsunsicherheit schaffen", erklärte die Partei. Unternehmen und Verbände vieler Branchen kritisieren die geplanten Vorgaben seit Monaten scharf, eine Verbändegruppe etwa aus der Textil- und Chemieindustrie forderte am Montag erneut, das Gesetz zu stoppen.
In Deutschland gilt bereits seit Anfang 2023 ein Lieferkettengesetz, das Unternehmen verpflichtet, auf die Einhaltung internationaler Standards zu Menschenrechten und Umwelt entlang der eigenen Lieferkette zu achten. Konkret geht es darin etwa um Kinderarbeit und Ausbeutung. Das Gesetz galt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3000 in Deutschland Beschäftigten, ab Januar kamen kleinere Firmen mit mehr als 1000 Beschäftigten hinzu. Die EU-Vorgaben würden über das deutsche Recht hinausgehen.
D.Schneider--BTB