-
US-Medien: Chef des Geheimdienstes CIA zu Gesprächen in Moskau
-
Französischer Präsidentschaftskandidat Glucksmann klettert auf Windrad
-
Bangladesch: Zehntausende Rohingya protestieren gegen Bedingungen in Flüchtlingslagern
-
Bekannte mit Stich in Hals getötet: Dreieinhalb Jahre Haft für Mann in Niedersachsen
-
Teilnehmende berichten von guter Atmosphäre bei Kabinettsklausur in Neuhardenberg
-
Erneut 23 Männer nach Afghanistan abgeschoben - "großenteils" schwere Straftäter
-
Feuerwehr rettet in Hessen Pferd aus Güllegrube
-
BSG: Gesetzliche Unfallversicherung greift bei Wegeunfall wegen Unterzuckerung
-
Auftritt von Volkswagen-Chef Blume bei Betriebsversammlungen erntet Kritik
-
Spenden für sich selbst abgezweigt: Haftstrafe für führenden Coronaleugner bestätigt
-
Israelische Siedler im Westjordanland greifen AFP-Journalisten an
-
Medien: Finanzministerium für Ausweitung der Zuckersteuer - Kritik aus Union
-
Umfrage: Gamer geben im Schnitt mehr als 300 Euro pro Jahr für Spiele aus
-
US-Sanktionen gegen Partner des Iran: China will seine Interessen schützen
-
Verbraucherzentrale: Eon-Fernwärmekunden können sich noch Sammelklage anschließen
-
Unicef: Einer Million Kinder in Afghanistan droht Tod durch Unterernährung
-
"Bild": Finanzministerium präzisiert Pläne für Zuckersteuer
-
FC Bayern: Gwinn "sehr nah" vor ihrem Comeback
-
Regierung vor großen Aufgaben: Wirtschaftsschwäche, hybride Angriffe, Klimakrise
-
Neuer vor Auftakt: "Gibt nichts Schöneres"
-
Urteil: Land muss Polizisten nach Amokfahrt von Trier kein Schmerzensgeld zahlen
-
Erneut 23 Männer nach Afghanistan abgeschoben - "großenteils" Straftäter
-
Gewinn von Spielzeughersteller Lego im ersten Halbjahr "besser als erwartet"
-
VW-Chef Blume zu möglichen Stellenstreichungen: "Etwa die Hälfte" in Deutschland
-
Korruptionsverdacht: Früherer armenischer Präsident Kotscharjan festgenommen
-
Baden-Württemberg: Ausgebüxter Papagei macht es sich auf fremdem Balkon gemütlich
-
Cooler Aufritt mit ärztlichem Attest: Nepals Regierungschef darf weiter mit Sonnenbrille ins Parlament
-
TÜV-Verband: E-Autos in Deutschland "auf dem Weg zum Mainstream"
-
Steinmeier wirbt für weitere Zuwanderung - Warnung vor Nationalismus
-
Lobbyranking: Fortschritte bei Transparenz - aber Probleme bei Umsetzung von Regeln
-
VW-Chef Blume trifft auf Beschäftigte - Betriebsrat sieht Vertrauen beschädigt
-
Per Notruf aus fahrendem Auto: Achtjährige stoppt Trunkenheitsfahrt ihrer Mutter
-
Zwei Spiele gesperrt: Bensebaini fehlt BVB bei Pokalauftakt
-
Kanzler ruft trotz wirtschaftlicher Probleme zur Zuversicht auf
-
Merz zu hybriden Angriffen: Urheber werden dafür bezahlen
-
75-Jähriger umfährt Schranken: Tödlicher Bahnunfall in Schleswig-Holstein
-
Medien: Bayern auch zum Ligastart ohne Musiala
-
Warnung vor AfD-Regierung: Bildschirm bei MDR-Sendung in Sachsen-Anhalt schwarz
-
Merz bekennt sich vor Kabinettsklausur zu Kampf gegen Klimawandel
-
Menschenrechtsgericht fordert Freilassung des in der Türkei inhaftierten Kulturförderers Kavala
-
Deutsche Wirtschaft zeigt sich deutlich widerstandsfähiger als erwartet
-
Ifo-Institut: Stimmung bei deutschen Unternehmen im August aufgehellt
-
Kühlschrank für Menschen soll japanische Arbeiter vor Hitze schützen
-
Deutliches Auftragsplus für Baugewerbe im Juni - Branche sieht noch keine Wende
-
Medienberichte: Weitere Drohne und Sprengstoff nach Vorfall in Leipzig gefunden
-
Müller und Hummels investieren in portugiesischen Erstligisten
-
Rheinland-Pfalz: Ehrlicher 13-Jähriger bringt gefundene 500 Euro zu Polizei
-
Digitale Medien an der Spitze: Freizeit-Monitor 2026 mit klarem Ergebnis
-
Warken vor Klausur: Stärkung des Wirtschaftsstandorts ist zentrale Aufgabe
-
Deutliches Auftragsplus für Baugewerbe im Juni
Scheidung von Diplomatenehepaar wird Fall für Europäischen Gerichtshof
Die geplante Scheidung eines Diplomatenehepaars wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Der Bundesgerichtshof legte den europäischen Richterinnen und Richtern dazu Fragen vor, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Sie sollen klären, wo die Eheleute ihren sogenannten gewöhnlichen Aufenthalt haben. Danach richtet sich, nach welchem Recht die Scheidung erfolgt. (Az. XII ZB 117/23)
Die Eheleute sind beide Deutsche und haben beide einen Diplomatenpass. Sie sind seit 1989 verheiratet. Zuerst lebten sie zusammen in einer Mietwohnung in Berlin und zogen dann in die schwedische Hauptstadt Stockholm, wo der Mann an der deutschen Botschaft arbeitete. Sie meldeten ihren Wohnsitz in Deutschland ab, behielten aber die Mietwohnung. 2019 zogen sie wegen der Arbeit des Ehemanns in die russische Hauptstadt Moskau.
Im Folgejahr reiste die Frau nach Berlin, wo sie operiert wurde. Sie kehrte nach ihrer Genesung nur kurz nach Moskau zurück. Wenig später sagten die beiden ihren Kindern, dass sie sich scheiden lassen wollten. Im Mai 2021 zog die Frau wieder nach Berlin in die Mietwohnung, der Mann lebt weiter in Moskau.
Beim Amtsgericht Berlin-Kreuzberg stellte er im Juli 2021 einen Scheidungsantrag. Die Frau wandte sich dagegen, weil sie sich erst im Mai getrennt hätten. Da nach deutschem Recht vor einer Scheidung ein Trennungsjahr notwendig ist, wies das Amtsgericht den Scheidungsantrag zurück. Der Mann beschwerte sich beim Berliner Kammergericht, das die Ehe schließlich nach russischem Recht schied.
Der gewöhnliche Aufenthalt des Manns sei in Moskau, und die Frau halte sich auch erst seit Mai 2021 wieder in Deutschland auf, begründete es seine Entscheidung. Auch über einen Versorgungsausgleich nach deutschem Recht müsse nicht entschieden werden. Dagegen zog die Frau vor den Bundesgerichtshof.
Dieser setzte das Verfahren nun aus und fragte den EuGH unter anderem, ob die Entsendung als Diplomat Einfluss auf die Definition eines "gewöhnlichen Aufenthalts" habe. Nach der EuGH-Antwort muss der Bundesgerichtshof im konkreten Einzelfall entscheiden. Dabei ist er an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
G.Schulte--BTB