-
Norwegen will Nutzung von Smart Glasses stärker regulieren
-
Klingbeil: Bundesregierung will Zuckersteuer ausweiten
-
Film "Everytime" als deutscher Beitrag für Oscar-Verlehung nominiert
-
Papstreise nach Frankreich: Hunderttausende melden sich zu Gottesdiensten an
-
US-Medien: CIA-Chef Ratcliffe in geheimer Mission in Moskau
-
Autonomer Fahrdienst Waymo will ab Ende 2027 Robotaxis in München anbieten
-
Spanien will Rückführungen von Migranten aus Ceuta beschleunigen
-
Vuelta: Pogacar siegt nach Solofahrt
-
Kabinett berät über Stärkung der Wirtschaft - Merz sieht "große Potenziale"
-
US-Medien: Chef des Geheimdienstes CIA zu Gesprächen in Moskau
-
Französischer Präsidentschaftskandidat Glucksmann klettert auf Windrad
-
Bangladesch: Zehntausende Rohingya protestieren gegen Bedingungen in Flüchtlingslagern
-
Bekannte mit Stich in Hals getötet: Dreieinhalb Jahre Haft für Mann in Niedersachsen
-
Teilnehmende berichten von guter Atmosphäre bei Kabinettsklausur in Neuhardenberg
-
Erneut 23 Männer nach Afghanistan abgeschoben - "großenteils" schwere Straftäter
-
Feuerwehr rettet in Hessen Pferd aus Güllegrube
-
BSG: Gesetzliche Unfallversicherung greift bei Wegeunfall wegen Unterzuckerung
-
Auftritt von Volkswagen-Chef Blume bei Betriebsversammlungen erntet Kritik
-
Spenden für sich selbst abgezweigt: Haftstrafe für führenden Coronaleugner bestätigt
-
Israelische Siedler im Westjordanland greifen AFP-Journalisten an
-
Medien: Finanzministerium für Ausweitung der Zuckersteuer - Kritik aus Union
-
Umfrage: Gamer geben im Schnitt mehr als 300 Euro pro Jahr für Spiele aus
-
US-Sanktionen gegen Partner des Iran: China will seine Interessen schützen
-
Verbraucherzentrale: Eon-Fernwärmekunden können sich noch Sammelklage anschließen
-
Unicef: Einer Million Kinder in Afghanistan droht Tod durch Unterernährung
-
"Bild": Finanzministerium präzisiert Pläne für Zuckersteuer
-
FC Bayern: Gwinn "sehr nah" vor ihrem Comeback
-
Regierung vor großen Aufgaben: Wirtschaftsschwäche, hybride Angriffe, Klimakrise
-
Neuer vor Auftakt: "Gibt nichts Schöneres"
-
Urteil: Land muss Polizisten nach Amokfahrt von Trier kein Schmerzensgeld zahlen
-
Erneut 23 Männer nach Afghanistan abgeschoben - "großenteils" Straftäter
-
Gewinn von Spielzeughersteller Lego im ersten Halbjahr "besser als erwartet"
-
VW-Chef Blume zu möglichen Stellenstreichungen: "Etwa die Hälfte" in Deutschland
-
Korruptionsverdacht: Früherer armenischer Präsident Kotscharjan festgenommen
-
Baden-Württemberg: Ausgebüxter Papagei macht es sich auf fremdem Balkon gemütlich
-
Cooler Aufritt mit ärztlichem Attest: Nepals Regierungschef darf weiter mit Sonnenbrille ins Parlament
-
TÜV-Verband: E-Autos in Deutschland "auf dem Weg zum Mainstream"
-
Steinmeier wirbt für weitere Zuwanderung - Warnung vor Nationalismus
-
Lobbyranking: Fortschritte bei Transparenz - aber Probleme bei Umsetzung von Regeln
-
VW-Chef Blume trifft auf Beschäftigte - Betriebsrat sieht Vertrauen beschädigt
-
Per Notruf aus fahrendem Auto: Achtjährige stoppt Trunkenheitsfahrt ihrer Mutter
-
Zwei Spiele gesperrt: Bensebaini fehlt BVB bei Pokalauftakt
-
Kanzler ruft trotz wirtschaftlicher Probleme zur Zuversicht auf
-
Merz zu hybriden Angriffen: Urheber werden dafür bezahlen
-
75-Jähriger umfährt Schranken: Tödlicher Bahnunfall in Schleswig-Holstein
-
Medien: Bayern auch zum Ligastart ohne Musiala
-
Warnung vor AfD-Regierung: Bildschirm bei MDR-Sendung in Sachsen-Anhalt schwarz
-
Merz bekennt sich vor Kabinettsklausur zu Kampf gegen Klimawandel
-
Menschenrechtsgericht fordert Freilassung des in der Türkei inhaftierten Kulturförderers Kavala
-
Deutsche Wirtschaft zeigt sich deutlich widerstandsfähiger als erwartet
Stuttgarter Polizeiaffäre: Verteidigerin muss Äußerungen über Polizistin unterlassen
Eine Verteidigerin im Stuttgarter Strafprozess gegen den freigestellten baden-württembergischen Polizeiinspekteur vom vergangenen Jahr darf bestimmte Äußerungen über die damalige Nebenklägerin nicht mehr tätigen. Das Oberlandesgericht bestätigte am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts. Der Polizeiinspekteur war im Juli vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden, dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Eine Polizistin hatte den Mann angezeigt und angegeben, er habe sie zu sexuellen Handlungen genötigt. Vor Beginn der Hauptverhandlung im April verteilte die Verteidigerin eine Presseerklärung an Journalisten, in der verschiedene Äußerungen und Angaben über die Polizistin standen.
Diese wandte sich an das Landgericht und erreichte im August eine einstweilige Verfügung. Demnach durfte die Verteidigerin bestimmte Äußerungen über sie nicht mehr tätigen. Gegen diese Entscheidung legte die Verteidigerin Berufung beim Oberlandesgericht ein, hatte dort aber nun keinen Erfolg.
Es handle sich nicht um eine Erklärung des Polizeiinspekteurs, sondern um eine ausdrücklich persönliche Erklärung seiner Anwältin in eigenem Namen, begründete das Oberlandesgericht seine Entscheidung. Mit den Äußerungen habe die Kommunikation der Verteidigung nach außen strategisch gesteuert werden sollen, es seien keine privilegierten Äußerungen der Verteidigung im Strafverfahren.
Das Oberlandesgericht legte an sie also dieselben Maßstäbe an wie an öffentliche Äußerungen. Sie beeinträchtigten die Polizistin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, erklärte es. Unter anderem enthalte die Erklärung die falsche und ehrenrührige Behauptung, dass die Polizistin den Ermittlern nachweislich mehrmals die Unwahrheit über den Verlauf des Abends gesagt habe.
Auch eine andere Behauptung, in der es um ein angebliches Verhältnis der Polizistin zu einem Vorgesetzten ging, sei unwahr und betreffe außerdem die Privatsphäre. Die Verteidigerin dürfe sich hier nicht darauf berufen, dass sie einer öffentlichen Vorverurteilung ihres Mandanten vorbeugen habe wollen, erklärte das Gericht. Es sei nicht die Aufgabe einer Strafverteidigerin, die Öffentlichkeit über ein Strafverfahren zu informieren.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist rechtskräftig. Als Konsequenz aus dem Strafprozess gegen den Polizeiinspekteur entschied die Landesregierung im Sommer, das Amt abzuschaffen.
G.Schulte--BTB