-
Norwegen will Nutzung von Smart Glasses stärker regulieren
-
Klingbeil: Bundesregierung will Zuckersteuer ausweiten
-
Film "Everytime" als deutscher Beitrag für Oscar-Verlehung nominiert
-
Papstreise nach Frankreich: Hunderttausende melden sich zu Gottesdiensten an
-
US-Medien: CIA-Chef Ratcliffe in geheimer Mission in Moskau
-
Autonomer Fahrdienst Waymo will ab Ende 2027 Robotaxis in München anbieten
-
Spanien will Rückführungen von Migranten aus Ceuta beschleunigen
-
Vuelta: Pogacar siegt nach Solofahrt
-
Kabinett berät über Stärkung der Wirtschaft - Merz sieht "große Potenziale"
-
US-Medien: Chef des Geheimdienstes CIA zu Gesprächen in Moskau
-
Französischer Präsidentschaftskandidat Glucksmann klettert auf Windrad
-
Bangladesch: Zehntausende Rohingya protestieren gegen Bedingungen in Flüchtlingslagern
-
Bekannte mit Stich in Hals getötet: Dreieinhalb Jahre Haft für Mann in Niedersachsen
-
Teilnehmende berichten von guter Atmosphäre bei Kabinettsklausur in Neuhardenberg
-
Erneut 23 Männer nach Afghanistan abgeschoben - "großenteils" schwere Straftäter
-
Feuerwehr rettet in Hessen Pferd aus Güllegrube
-
BSG: Gesetzliche Unfallversicherung greift bei Wegeunfall wegen Unterzuckerung
-
Auftritt von Volkswagen-Chef Blume bei Betriebsversammlungen erntet Kritik
-
Spenden für sich selbst abgezweigt: Haftstrafe für führenden Coronaleugner bestätigt
-
Israelische Siedler im Westjordanland greifen AFP-Journalisten an
-
Medien: Finanzministerium für Ausweitung der Zuckersteuer - Kritik aus Union
-
Umfrage: Gamer geben im Schnitt mehr als 300 Euro pro Jahr für Spiele aus
-
US-Sanktionen gegen Partner des Iran: China will seine Interessen schützen
-
Verbraucherzentrale: Eon-Fernwärmekunden können sich noch Sammelklage anschließen
-
Unicef: Einer Million Kinder in Afghanistan droht Tod durch Unterernährung
-
"Bild": Finanzministerium präzisiert Pläne für Zuckersteuer
-
FC Bayern: Gwinn "sehr nah" vor ihrem Comeback
-
Regierung vor großen Aufgaben: Wirtschaftsschwäche, hybride Angriffe, Klimakrise
-
Neuer vor Auftakt: "Gibt nichts Schöneres"
-
Urteil: Land muss Polizisten nach Amokfahrt von Trier kein Schmerzensgeld zahlen
-
Erneut 23 Männer nach Afghanistan abgeschoben - "großenteils" Straftäter
-
Gewinn von Spielzeughersteller Lego im ersten Halbjahr "besser als erwartet"
-
VW-Chef Blume zu möglichen Stellenstreichungen: "Etwa die Hälfte" in Deutschland
-
Korruptionsverdacht: Früherer armenischer Präsident Kotscharjan festgenommen
-
Baden-Württemberg: Ausgebüxter Papagei macht es sich auf fremdem Balkon gemütlich
-
Cooler Aufritt mit ärztlichem Attest: Nepals Regierungschef darf weiter mit Sonnenbrille ins Parlament
-
TÜV-Verband: E-Autos in Deutschland "auf dem Weg zum Mainstream"
-
Steinmeier wirbt für weitere Zuwanderung - Warnung vor Nationalismus
-
Lobbyranking: Fortschritte bei Transparenz - aber Probleme bei Umsetzung von Regeln
-
VW-Chef Blume trifft auf Beschäftigte - Betriebsrat sieht Vertrauen beschädigt
-
Per Notruf aus fahrendem Auto: Achtjährige stoppt Trunkenheitsfahrt ihrer Mutter
-
Zwei Spiele gesperrt: Bensebaini fehlt BVB bei Pokalauftakt
-
Kanzler ruft trotz wirtschaftlicher Probleme zur Zuversicht auf
-
Merz zu hybriden Angriffen: Urheber werden dafür bezahlen
-
75-Jähriger umfährt Schranken: Tödlicher Bahnunfall in Schleswig-Holstein
-
Medien: Bayern auch zum Ligastart ohne Musiala
-
Warnung vor AfD-Regierung: Bildschirm bei MDR-Sendung in Sachsen-Anhalt schwarz
-
Merz bekennt sich vor Kabinettsklausur zu Kampf gegen Klimawandel
-
Menschenrechtsgericht fordert Freilassung des in der Türkei inhaftierten Kulturförderers Kavala
-
Deutsche Wirtschaft zeigt sich deutlich widerstandsfähiger als erwartet
Bundesfinanzhof schärft Spekulationsfrist bei Besteuerung von Immobilienverkäufen
Der Bundesfinanzhof in München hat die Regeln zur sogenannten Spekulationsfrist bei der Besteuerung privater Immobilienverkäufe geschärft. Nach zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen gilt eine Ausnahme für selbst genutzte Immobilien nicht bei einer Nutzung durch die Mutter beziehungsweise Schwiegermutter oder bei einer Mitnutzung durch die geschiedene Ex-Frau. Nach einem dritten Urteil werden Steuern auch dann fällig, wenn von einem größeren zur Eigennutzung gekauften Grundstück ein unbebauter Teil abgetrennt und verkauft wird. (Az. IX R 13/23, IX R 10/22 und IX R 14/22)
Im ersten Fall hatte ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen 2009 für die Mutter der Frau eine Eigentumswohnung zum Preis von 177.300 Euro gekauft und sie ihr unentgeltlich überlassen. Nach dem Tod der Mutter verkauften sie 2017 die Wohnung wieder, nun für 220.000 Euro.
Für den Veräußerungsgewinn forderte das Finanzamt Einkommensteuer. Laut Gesetz wird diese fällig, wenn Immobilien innerhalb der sogenannten Spekulationsfrist von zehn Jahren wieder verkauft werden.
Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn die Wohnung vom Steuerpflichtigen selbst oder von unterhaltsberechtigten volljährigen Kindern zu Wohnzwecken genutzt wurde. Der Bundesfinanzhof entschied nun, dass diese Ausnahme nicht entsprechend auch auf eine Nutzung durch die Mutter beziehungsweise Schwiegermutter übertragbar ist.
Nach einem weiteren Urteil gilt dies auch bei einer Nutzung durch die Ex-Frau. Hier hatte bei der Scheidung der Mann die vorherige Familienwohnung bekommen, sie aber für vier Jahre seiner ehemaligen Ehefrau und den gemeinsamen Kindern überlassen. Danach hatte er die Wohnung verkauft. Obwohl auch die gemeinsamen Kinder die Wohnung genutzt hatten, muss auch hier der Mann auf den Veräußerungsgewinn Einkommensteuer zahlen, urteilte der BFH.
Im dritten Fall hatte ein Ehepaar in Niedersachsen ein Bauernhofgebäude samt 4000 Quadratmetern Grundstück gekauft. Das große Grundstück nutzten sie zunächst als Garten. Später trennten sie aber einen unbebauten Teil ab und verkauften ihn. Auch hier greift das Steuerprivileg für selbst genutzten Wohnraum nicht, urteilte der BFH. "Mangels eines auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes können unbebaute Grundstücke nicht bewohnt werden." Eine Selbstnutzung als Garten reiche nicht aus.
J.Horn--BTB