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Millionen-Bußgeld gegen Scania wegen Beteiligung am Lkw-Kartell bleibt bestehen
Der schwedische Fahrzeugbauer Scania muss wegen seiner Beteiligung am Lastwagen-Kartell 880 Millionen Euro zahlen. Die von der EU-Kommission verhängte Geldbuße bleibt bestehen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Die Kommission hatte die Strafe 2017 wegen unerlaubter Preisabsprachen verhängt. (Az. C-251/22 P)
Scania sowie fünf andere Lkw-Hersteller verstießen demnach gegen das Kartellrecht, weil sie sich zwischen 1997 und 2011 über Preise absprachen. Die Untersuchungen gegen das Lkw-Kartell begannen 2011, fünf Jahre später schloss die Kommission einen Vergleich mit den ebenfalls beteiligten Unternehmen DAF, Daimler, MAN, Iveco und Volvo/Renault. Alle bis auf die VW-Tochter MAN als Kronzeugin mussten Geldbußen zahlen, die Höhe belief sich insgesamt auf fast drei Milliarden Euro.
Scania lehnte einen Vergleich ab und wandte sich an das Gericht der Europäischen Union. Dieses entschied im Februar 2022 gegen die Volkswagen-Tochter. Daraufhin zog Scania vor den EuGH, scheiterte dort aber nun ebenfalls. Der EuGH bestätigte das Urteil des Gerichts, die Geldbuße werde aufrechterhalten.
Ebenfalls am Donnerstag teilte die Deutsche Bahn mit, dass sie mit dem niederländischen Fahrzeugbauer DAF eine außergerichtliche Einigung über Schadenersatz wegen des Lastwagen-Kartells erzielt habe. Die seit 2017 andauernde gerichtliche Auseinandersetzung der beiden Unternehmen sei damit beendet. Die Höhe der Vergleichssumme bleibe vertraulich.
Die DB Competition Claims GmbH, bei der die Schadenersatzansprüche von Bahn, Bundeswehr, Flughäfen und etwa 40 weiteren Unternehmen gebündelt wurden, hatte 2017 beim Landgericht München I Klage erhoben. Sie machte Schäden von mehr als 500 Millionen Euro einschließlich Zinsen geltend.
Bahnpersonalvorstand Martin Seiler begrüßte die Einigung mit DAF. "DAF ist seiner Verantwortung nachgekommen, Schäden im Zusammenhang mit dem Lkw-Kartell zu kompensieren", erklärte er. Er hoffe nun, dass auch die übrigen Beteiligten eine außergerichtliche Einigung einem jahrelangen Gerichtsverfahren vorziehen würden.
J.Bergmann--BTB