-
Französische Astronautin Adenot tauscht bei zweitem ISS-Außeneinsatz Antenne aus
-
US Open: Alcaraz feiert Comeback mit Williams
-
Kurdenführer Abdi verkündet Auflösung der Demokratischen Kräfte Syriens
-
Israel beginnt mit Räumung von UNRWA-Ausbildungszentrum in Ost-Jerusalem
-
Handelsstreit zwischen USA und Kanada geht mit Gegenzöllen aus Ottawa in neue Runde
-
FC Bayern: Eberl und Dreesen verlängern bis 2029
-
US Open: Zverev im Mixed-Wettbewerb ausgeschieden
-
20-Jähriger in Leverkusen erstochen - Täter flüchtig
-
Eurojackpot geknackt: Fast 40 Millionen Euro gehen nach Schleswig-Holstein
-
Trump würdigt Dolly Parton als "eine der größten Countrysängerinnen"
-
USA wollen tausenden Ausländern ihre Visa entziehen
-
Kurdenführer verkündet Auflösung der Demokratischen Kräfte Syriens
-
US-Countrylegende Dolly Parton mit 80 Jahren gestorben
-
Mit Kaufoption: Nkunku kehrt per Leihe nach Leipzig zurück
-
Norwegen will Nutzung von Smart Glasses stärker regulieren
-
Klingbeil: Bundesregierung will Zuckersteuer ausweiten
-
Film "Everytime" als deutscher Beitrag für Oscar-Verlehung nominiert
-
Papstreise nach Frankreich: Hunderttausende melden sich zu Gottesdiensten an
-
US-Medien: CIA-Chef Ratcliffe in geheimer Mission in Moskau
-
Autonomer Fahrdienst Waymo will ab Ende 2027 Robotaxis in München anbieten
-
Spanien will Rückführungen von Migranten aus Ceuta beschleunigen
-
Vuelta: Pogacar siegt nach Solofahrt
-
Kabinett berät über Stärkung der Wirtschaft - Merz sieht "große Potenziale"
-
US-Medien: Chef des Geheimdienstes CIA zu Gesprächen in Moskau
-
Französischer Präsidentschaftskandidat Glucksmann klettert auf Windrad
-
Bangladesch: Zehntausende Rohingya protestieren gegen Bedingungen in Flüchtlingslagern
-
Bekannte mit Stich in Hals getötet: Dreieinhalb Jahre Haft für Mann in Niedersachsen
-
Teilnehmende berichten von guter Atmosphäre bei Kabinettsklausur in Neuhardenberg
-
Erneut 23 Männer nach Afghanistan abgeschoben - "großenteils" schwere Straftäter
-
Feuerwehr rettet in Hessen Pferd aus Güllegrube
-
BSG: Gesetzliche Unfallversicherung greift bei Wegeunfall wegen Unterzuckerung
-
Auftritt von Volkswagen-Chef Blume bei Betriebsversammlungen erntet Kritik
-
Spenden für sich selbst abgezweigt: Haftstrafe für führenden Coronaleugner bestätigt
-
Israelische Siedler im Westjordanland greifen AFP-Journalisten an
-
Medien: Finanzministerium für Ausweitung der Zuckersteuer - Kritik aus Union
-
Umfrage: Gamer geben im Schnitt mehr als 300 Euro pro Jahr für Spiele aus
-
US-Sanktionen gegen Partner des Iran: China will seine Interessen schützen
-
Verbraucherzentrale: Eon-Fernwärmekunden können sich noch Sammelklage anschließen
-
Unicef: Einer Million Kinder in Afghanistan droht Tod durch Unterernährung
-
"Bild": Finanzministerium präzisiert Pläne für Zuckersteuer
-
FC Bayern: Gwinn "sehr nah" vor ihrem Comeback
-
Regierung vor großen Aufgaben: Wirtschaftsschwäche, hybride Angriffe, Klimakrise
-
Neuer vor Auftakt: "Gibt nichts Schöneres"
-
Urteil: Land muss Polizisten nach Amokfahrt von Trier kein Schmerzensgeld zahlen
-
Erneut 23 Männer nach Afghanistan abgeschoben - "großenteils" Straftäter
-
Gewinn von Spielzeughersteller Lego im ersten Halbjahr "besser als erwartet"
-
VW-Chef Blume zu möglichen Stellenstreichungen: "Etwa die Hälfte" in Deutschland
-
Korruptionsverdacht: Früherer armenischer Präsident Kotscharjan festgenommen
-
Baden-Württemberg: Ausgebüxter Papagei macht es sich auf fremdem Balkon gemütlich
-
Cooler Aufritt mit ärztlichem Attest: Nepals Regierungschef darf weiter mit Sonnenbrille ins Parlament
Bundeskabinett macht Strafverschärfung bei Kinderpornographie teilweise rückgängig
Die Bundesregierung macht die 2021 in Kraft getretene Strafverschärfung für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie teilweise rückgängig. Die Mindeststrafen sollen von einem Jahr auf drei beziehungsweise sechs Monate gesenkt werden, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlag. Mit der Neufassung soll auch die automatische Einstufung als Verbrechen rückgängig gemacht werden.
Hintergrund ist, dass mit der alten Regelung auch solche Menschen bestraft werden konnten, die sich nichts Strafwürdiges haben zuschulden kommen lassen - etwa Menschen, die das Material besaßen, um es zu melden und aufzuklären. Besonders häufig seien solche Fälle bei Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern älterer Kinder oder Jugendlicher vorgefallen, die Kinderpornos bei diesen gefunden und an andere Eltern oder die Schule zur Information weitergeleitet haben, geht aus dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hervor.
In diesen Fällen handelten die Beschuldigten erkennbar nicht aus eigenem sexuellen Interesse, sondern um eine Tat zu beenden, verhindern oder darüber zu informieren, heißt es in der Vorlage.
Die Einstufung als Vergehen sei außerdem "dringend erforderlich, um auf den großen Anteil jugendlicher Täter und Täterinnen angemessen und mit der gebotenen Flexibilität eingehen zu können." Denn auch diese agierten "in der Regel nicht, um sich durch den kinderpornographischen Inhalt sexuell zu erregen, sondern aus einem für den jugendlichen Entwicklungsstand typischen Antrieb wie Unbedarftheit, Neugier, Abenteuerlust oder Imponierstreben." Solche Fälle konnten bisher von der Staatsanwaltschaft nicht eingestellt werden.
Nachdem der Tatbestand im Jahr 2021 verschärft wurde, reagiert die Bundesregierung nun mit der Neufassung auf Kritik von Anwälten und Richtern, die die Verhältnismäßigkeit der Strafe in Einzelfällen nicht mehr gewahrt sahen. "Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Hilferufe aus der Justiz und Betroffener aufnimmt und die gut gemeinten, aber schlecht gemachten Strafverschärfungen gegen Kinderpornografie aus dem Jahr 2021 korrigiert", teilte der Deutsche Richterbund in Reaktion auf den Kabinettsbeschluss mit.
So hätten sich Beispiele von Lehrern und Eltern gehäuft, "die etwa in Klassenchats auf Fälle von Kinderpornografie aufmerksam geworden sind und die Schulleitung oder andere Eltern in bester Absicht darauf hinweisen wollten", schreiben die Richter. Nach dem Gesetz hätte auch ihnen eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr wegen Besitzes oder Verbreitens von Kinderpornografie gedroht.
Die Justiz müsse seit 2021 "eine Vielzahl von Fällen verfolgen, die eigentlich nicht vor die Strafgerichte gehören", erklärte der Richterbund. Das binde viel Personal in den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten.
Durch die Absenkung der Mindeststrafen will es die Bundesregierung den Strafverfolgungsbehörden nun ermöglichen, Verfahren zu priorisieren, wenn dadurch ein andauernder Missbrauch beendet werden kann. Das Höchststrafmaß von zehn Jahren für besonders schwere Fälle soll erhalten bleiben.
H.Seidel--BTB