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Anklage wegen Diebstahls von päpstlichem Brustkreuz in Traunstein erhoben
Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat Anklage gegen einen Mann erhoben, der das Brustkreuz des verstorbenen Papsts Benedikt XVI. aus einer Kirche der bayerischen Stadt gestohlen haben soll. Die sogenannte päpstliche Pastorale sei bislang aber nicht wieder aufgefunden worden, teilte die Anklagebehörde am Dienstag mit. Der 53 Jahre alte Angeschuldigte bestreite die Tatvorwürfe.
Das Kreuz war Mitte Juni 2023 aus einer in die Wand eingelassenen Vitrine der Stadtkirche Sankt Oswald entwendet worden. Das bayerische Landeskriminalamt berichtete damals, dass Benedikt XVI. das Brustkreuz seiner Heimatpfarrei vermacht habe.
Die Traunsteiner Stadtpfarrkirche war nach eigenen Angaben so etwas wie die geistliche Heimat des Ende 2022 verstorbenen Papsts, der 1927 als Joseph Ratzinger im etwa 50 Kilometer entfernten Marktl am Inn geboren worden war. Dort feierte er demnach 1951 seine Primiz, seine erste heilige Messe als Priester. Aus dieser Verbundenheit heraus vermachte er ihr das Kreuz.
Das Pektorale habe für viele Gläubige einen sehr hohen ideellen Wert, erklärte die Staatsanwaltschaft. Das etwa zehn bis 15 Zentimeter große Kreuz bestehe aus vergoldetem Silber und sei mit diversen Edelsteinen besetzt. Der materielle Wert lasse sich nicht genau feststellen, betrage aber mindestens 800 Euro.
Der 53-Jährige, gegen den nun Anklage erhoben wurde, ist den Angaben zufolge ein Tscheche, der seit seit 1990 immer wieder in Deutschland und später auch in anderen europäischen Ländern wegen diverser Eigentumsdelikte verurteilt wurde. Er habe bereits mehrere Haftstrafen verbüßt.
Der Mann war im August vergangenen Jahres in Tschechien aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen worden. Inzwischen sei er nach Deutschland ausgeliefert und sitze in Untersuchungshaft, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Sie wirft dem 53-Jährigen Diebstahl im besonders schweren Fall und Sachbeschädigung vor. Er soll die Plexiglasscheibe, hinter der sich das Pektorale befand, mit einem Hinweisschild aus Aluminium aufgehebelt haben, um das Kreuz zu entnehmen.
Außerdem soll er aus der Geldkassette des Zeitschriftenverkaufsstands in der Kirche Bargeld gestohlen haben. Der Sachschaden belaufe sich insgesamt auf mehr als 2000 Euro.
Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheidet nun das Amtsgericht Traunstein. Das Landeskriminalamt setzte für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat oder zum Auffinden des Kreuzes führen, 1000 Euro Belohnung aus.
J.Bergmann--BTB