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Neuer Prozess um tödliche Amokfahrt von Trier begonnen
Vor dem Landgericht im rheinland-pfälzischen Trier hat am Dienstag die Neuauflage des Prozesses um die tödliche Amokfahrt vom 1. Dezember 2020 mit sechs Toten begonnen. Der wegen Mordes angeklagte 54-Jährige soll in der Trierer Innenstadt wahllos Passanten überfahren haben. Dabei hatte er laut Anklage die Absicht, viele Menschen zu töten oder zu verletzen.
Bei der Attacke in der Fußgängerzone waren fünf Menschen unmittelbar getötet worden, ein weiteres Opfer starb rund elf Monate später an den Folgen. Das Landgericht Trier verurteilte Bernd W. bereits im August 2022 zu lebenslanger Haft. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung in der Psychiatrie an.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob diese Entscheidung wegen Rechtsfehlern jedoch zum größten Teil auf. Demnach machte das Landgericht Fehler bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet W. an einer Wahnstörung und einer paranoiden Schizophrenie.
Die Trierer Richterinnen und Richter waren davon ausgegangen, dass seine Schuldfähigkeit durch die Krankheit erheblich vermindert sei, aber nicht aufgehoben. Die gerichtliche Rekonstruktion des Tatablaufs beanstandete der BGH allerdings nicht. Nun muss eine andere Kammer des Gerichts entscheiden. Bis Anfang Mai sind noch neun weitere Verhandlungstermine angesetzt.
M.Odermatt--BTB