Berliner Tageblatt - Ertrunkenes Kleinkind in Rüsselsheim: Bewährungsstrafen für zwei Erzieherinnen

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Ertrunkenes Kleinkind in Rüsselsheim: Bewährungsstrafen für zwei Erzieherinnen
Ertrunkenes Kleinkind in Rüsselsheim: Bewährungsstrafen für zwei Erzieherinnen / Foto: © AFP/Archiv

Ertrunkenes Kleinkind in Rüsselsheim: Bewährungsstrafen für zwei Erzieherinnen

Nach dem Tod eines eineinhalbjährigen Kinds im hessischen Rüsselsheim sind zwei Erzieherinnen zu zehn beziehungsweise elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das teilte eine Sprecherin des Amtsgerichts Rüsselsheim am Montag mit. Die Frauen waren wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

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Der 17 Monate alte Junge war im Oktober 2022 in einem Teich in einem Rüsselsheimer Park ertrunken. Offenbar hatten die 38 und 60 Jahre alten Erzieherinnen nicht bemerkt, wie er sich dem Wasser genähert hatte. Ihnen wurde deshalb vorgeworfen, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben.

M.Ouellet--BTB