-
Frankreich erhebt Strafen auf Wegwerfmode: Zwölf Euro pro Jacke
-
Auswärtiges Amt: "Niedrige zweistellige Zahl" Deutscher nach Sturzflut im Himalaya vermisst
-
Kriegsverbrecher Mladic soll in Serbien mit Staatsehren beigesetzt werden
-
Lebenslange Haft im Prozess um Sexualmord vor über 30 Jahren in Rheinland-Pfalz
-
Unterlassene Hilfeleistung: Wann Sie helfen müssen und welche Risiken bestehen
-
Englands Stürmerikone Vardy zeigt Bundesliga-Spiele auf YouTube
-
Lage am Arbeitsmarkt weiter schwierig - Arbeitslosigkeit erneut leicht gestiegen
-
Umstrittene Tätowierung an Oberarm: Polizei durfte Bewerber ablehnen
-
Neue Berechnung: Deutschland droht 2026 Klimaziel zu verfehlen
-
Intimacy Choreography: Hannah Dewor setzt auf Konsens in der Tanzbranche
-
Brosius-Gersdorf kritisiert Richterwahl in neuem Buch
-
US-Bundesrichterin blockiert vorerst Trumps Dekret zu Briefwahleinschränkungen
-
Mordanklage nach Amokfahrt in Leipzig: Keine Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit
-
Sepsis: Warum eine Blutvergiftung so gefährlich ist und wie man sie erkennt
-
Streit mit Pentagon: Richterin hebt Sanktion gegen US-KI-Konzern Anthropic auf
-
Thüringen: AfD scheitert erneut mit Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt
-
Leihe mit Kaufoption: Atubolu wechselt nach Frankfurt
-
Muslic will noch "jahrelang" Trainer auf Schalke bleiben
-
Von Notz fordert entschiedenes Vorgehen gegen russische Schattenflotte
-
Partielle Mondfinsternis in Deutschland vielerorts von Wolken verdeckt
-
Einspruch: Fall Ansah geht vors deutsche Sportschiedsgericht
-
Deine Cousine startet größte Tour und offenbart Beziehung zu Udo Lindenberg
-
Moritz Aisslingers Chronik des Jahres Null
-
Überflutungsrisiko behindert Rettungseinsätze nach Sturzflut in Nepal und Tibet
-
Terzic nach Fehlstart mit Bilbao: "Trage die Verantwortung"
-
Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: ZDF-Umfrage ergibt keine absolute AfD-Mehrheit
-
Transportschäden beim Online-Kauf: Rechte und Pflichten der Verbraucher
-
Überflutungsgefahr: Sucheinsatz im Zentrum von Katastrophengebiet in Tibet ausgesetzt
-
Schröder zur Frauen-WM: "Natürlich drücken wir die Daumen"
-
Frischer Impuls aus der Heimat: Messi kriegt neuen Trainer
-
Zahl der Todesopfer nach Sturzflut in Nepal steigt auf mindestens 469
-
Bayern wollen "zweimal" nach Madrid - BVB reist 6500 Kilometer
-
Wehrle sieht VfB vor "maximaler Herausforderung"
-
Richterin hebt Pentagon-Sanktion gegen US-KI-Konzern Anthropic auf
-
Bericht: USA verhandeln mit Caracas über Beteiligung an Venezuelas Ölfeldern
-
Staatssender: Nach Sturzflut in Tibet 555 Touristen aus Katastrophengebiet evakuiert
-
Union und SPD schließen Fraktionsklausur zu Reformen in Münster ab
-
Dobrindt empfängt Ostsee-Innenminister in Flensburg
-
Für Frühaufsteher: Partielle Mondfinsternis auch in Deutschland zu beobachten
-
Misstrauensvotum gegen Regierungschef Voigt auf AfD-Antrag in Thüringer Landtag
-
Zentralratschef Schuster warnt eindringlich vor AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt
-
Peking: Hohes Risiko für neue Überflutungen in Grenzgebiet zwischen Tibet und Nepal
-
US-Finanzminister will G20-Vorsitz für Durchsetzung von Sanktionen gegen Iran nutzen
-
Syrischer Kurdenführer Abdi nach SDF-Auflösung zum Präsidentenberater ernannt
-
Journalisten von US-Militärzeitung klagen gegen ihre Entlassung durch das Pentagon
-
Noch Absprachebedarf: Länder erwägen weiteres Treffen zur Drohnenabwer
-
Kiesewetter fordert Abwehrmaßnahmen gegen möglichen Angriff Russlands
-
Norwegens König Harald V. in "extrem ernstem" Zustand - Familie am Krankenbett
-
Fast 400 Tote nach Sturzflut am Himalaya geborgen - 1400 Menschen vermisst
-
Doppelpack: Weltmeister souverän, Frauen verlieren Generalprobe
Zweiter Prozess um Verwendung von NS-Parole gegen AfD-Politiker Höcke im Juni
Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke muss sich in etwa einem Monat erneut wegen der mutmaßlichen Verwendung einer verbotenen NS-Parole vor dem Landgericht in Halle verantworten. Der zweite entsprechende Prozess soll am 24. Juni beginnen, wie das Gericht in Sachsen-Anhalt am Mittwoch mitteilte. Es hatte Höcke bereits rund vor zwei Wochen in einem ersten Verfahren zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt, weil er die von der paramilitärischen nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) genutzte Losung "Alles für Deutschland" verwendet hatte.
Auch in dem nun anstehenden zweiten Verfahren geht es um die mutmaßliche Verwendung der SA-Parole durch Höcke auf einer politischen Veranstaltung, diesmal bei einem AfD-Treffen im thüringischen Gera. Ursprünglich sollte dieser Fall in dem am 14. Mai beendeten ersten Strafprozess gegen Höcke mitverhandelt werden. Die Anklage wurde dann allerdings wieder abgetrennt.
Laut Anklage soll Höcke die SA-Losung auch bei der Veranstaltung seiner Partei im Dezember in Gera bewusst und in Kenntnis um deren historische Bedeutung eingesetzt haben. Zu diesem Zeitpunkt sei das inzwischen durch Urteil abgeschlossene erste Verfahren um die Verwendung der Parole durch ihn bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg bereits anhängig gewesen.
Höcke war demnach laut Staatsanwaltschaft ebenso wie dem Publikum bekannt, dass es sich um eine verbotene Losung der NS-Bewegung handelte. Demnach sprach er die Worte "Alles für" in Gera selbst aus und animierte seine Zuhörer anschließend mit Gesten dazu, das Wort "Deutschland" zu rufen.
Höcke bestritt eine strafrechtliche Relevanz seiner Äußerungen. Im ersten Verfahren vor dem Landgericht in Halle bestritt er, die Herkunft der Parole gekannt zu haben. Nach dem Urteil legte Höckes Verteidigung Revision ein, die Verurteilung des AfD-Landeschefs ist deshalb noch nicht rechtskräftig.
Höcke ist der Spitzenkandidat der AfD für die Thüringer Landtagswahl am 1. September. Die AfD, die vom Thüringer Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, liegt in den Umfragen seit Monaten vorn. Höcke will die Partei in die Regierung bringen und Ministerpräsident werden, allerdings will keine andere Partei mit der AfD zusammenarbeiten.
F.Müller--BTB