-
Warsh signalisiert Zinserhöhung bei anhaltender US-Inflation
-
Zahl der Toten und Vermissten nach Sturzflut im Himalaya steigt weiter
-
Uli Hoeneß vergleicht Michael Olise mit Arjen Robben
-
Hundemaxx München: Premium-Einkaufserlebnis auf 3.000 Quadratmetern
-
Hackergruppe erpresst Berlin nach Datenklau - offenbar Millionenforderung
-
Vuelta: Trauernde Norweger mit Doppelsieg
-
Kaum Perspektiven für Andrich: "Kein neuer Stand"
-
Norwegen trauert um langjährigen Monarchen Harald V. - Sohn Haakon ist neuer König
-
"Marsch auf Washington": Hunderte demonstrieren gegen Wahlrechtseinschränkungen durch Trump
-
Ostsee-Anrainer vereinbaren gemeinsame Task Force gegen hybride Bedrohungen
-
Keine Perspektive für Andrich: "Rede nicht mit ihm"
-
US-Zentralbankchef Warsh besorgt über Inflation
-
Berlin wird nach Hackerangriff auf Landesbehörden erpresst
-
Gewalttat an Brandenburger Schule: Haftantrag wegen zweier Morde gegen 19-Jährigen
-
WM: Zweimal Gold und einmal Bronze für deutsche Kanuten
-
Spitzen der Koalitonsfraktionen wollen Reformen bis Jahresende umsetzen
-
Norwegen trauert um König Harald V. - Sohn Haakon ist neuer König
-
Auswärtiges Amt zu Trumps Umbenennung: "Für uns heißt es weiter Lake Ontario"
-
Tödliche Sturzflut im Himalaya: Suche nach Vermissten inmitten neuer Gefahrenwarnungen
-
Linke-Spitzenkandidatinnen: Ostdeutscher Wahlkampf ist emotional geprägt
-
VW 2.5 TDI: Warum der Fünfzylinder legendär ist und wo die Fallstricke liegen
-
Machbare Aufgaben für Bayer - Ilzer mit Hoffenheim gegen Graz
-
40 Jahre nach Tschernobyl: Selbst gesammelte Pilze bei maßvollem Verzehr unbedenklich
-
Digitales Unternehmensabo: Abendblatt PLUS für Teams
-
Grüne fordern Pflanzung einer Million Bäume und mehr Hitzeschutz
-
Insolvenz der Bäckerei Michely: Fast 100 Jobs in Gefahr
-
Frankreich erhebt Strafen auf Wegwerfmode: Zwölf Euro pro Jacke
-
Auswärtiges Amt: "Niedrige zweistellige Zahl" Deutscher nach Sturzflut im Himalaya vermisst
-
Kriegsverbrecher Mladic soll in Serbien mit Staatsehren beigesetzt werden
-
Lebenslange Haft im Prozess um Sexualmord vor über 30 Jahren in Rheinland-Pfalz
-
Unterlassene Hilfeleistung: Wann Sie helfen müssen und welche Risiken bestehen
-
Englands Stürmerikone Vardy zeigt Bundesliga-Spiele auf YouTube
-
Lage am Arbeitsmarkt weiter schwierig - Arbeitslosigkeit erneut leicht gestiegen
-
Umstrittene Tätowierung an Oberarm: Polizei durfte Bewerber ablehnen
-
Neue Berechnung: Deutschland droht 2026 Klimaziel zu verfehlen
-
Intimacy Choreography: Hannah Dewor setzt auf Konsens in der Tanzbranche
-
Brosius-Gersdorf kritisiert Richterwahl in neuem Buch
-
US-Bundesrichterin blockiert vorerst Trumps Dekret zu Briefwahleinschränkungen
-
Mordanklage nach Amokfahrt in Leipzig: Keine Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit
-
Sepsis: Warum eine Blutvergiftung so gefährlich ist und wie man sie erkennt
-
Streit mit Pentagon: Richterin hebt Sanktion gegen US-KI-Konzern Anthropic auf
-
Thüringen: AfD scheitert erneut mit Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt
-
Leihe mit Kaufoption: Atubolu wechselt nach Frankfurt
-
Muslic will noch "jahrelang" Trainer auf Schalke bleiben
-
Von Notz fordert entschiedenes Vorgehen gegen russische Schattenflotte
-
Partielle Mondfinsternis in Deutschland vielerorts von Wolken verdeckt
-
Einspruch: Fall Ansah geht vors deutsche Sportschiedsgericht
-
Deine Cousine startet größte Tour und offenbart Beziehung zu Udo Lindenberg
-
Moritz Aisslingers Chronik des Jahres Null
-
Überflutungsrisiko behindert Rettungseinsätze nach Sturzflut in Nepal und Tibet
Prozess gegen Heilpraktiker in Flensburg: Mann wegen Mordes an Ehefrau verurteilt
Nach mehr als einjährigem Prozess hat das Landgericht Flensburg einen angeblichen Heilpraktiker am Mittwoch wegen Mordes an seiner schwerkranken Ehefrau zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher in der schleswig-holsteinischen Stadt mitteilte, sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass der Mann sein Opfer 2022 mit einer Medikamentenüberdosis getötet hatte.
Nach Überzeugung des Gerichts handelte der zum Prozessauftakt 54-jährige Angeklagte heimtückisch und aus Habgier. Motiv für die Tat war demnach, dass er zuvor von einer Patientin wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt worden war. Der laut Gericht selbst "vermögenslose" Beschuldigte befürchtete deshalb, von seiner Frau verlassen zu werden und mittellos dazustehen.
Die Kammer stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung des Beschuldigten nach Verbüßung der Mindeststrafe von 15 Jahren praktisch ausschließt. Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen Tötung auf Verlangen plädiert.
Im Prozess hatte sich der Beschuldigte mit dem Argument verteidigt, seine Ehefrau habe Suizid begehen wollen und das tödliche Medikament freiwillig mit seiner Hilfe eingenommen. Diese Darstellung des Geschehens wies das Gericht nach Angaben des Sprechers in seinem Urteil aber als "insgesamt nicht glaubhaft" zurück. Seine Ehefrau habe nicht sterben wollen.
Ein nach der Tat entdeckter vermeintlicher Abschiedsbrief stammte demnach nicht von dem Opfer, sondern wurde vom Angeklagten selbst verfasst. Das Schreiben sei "Teil des Plans des Angeklagten gewesen, die Tötung als gemeinsamen Suizidversuch zu inszenieren", erklärte das Gericht dazu.
Der Beschuldigte hatte sich damals mit einem Messer verletzt, nachdem er seiner Frau zusätzlich zu der Medikamentengabe noch Stiche mit der Waffe in den Bauch versetzt hatte. Bereits vor der Tat hatte der Beschuldigte seine Frau demnach von Freunden isoliert und ihr Vermögen verbraucht.
Der als Nebenklägerin an dem Verfahren beteiligten Tochter der Getöteten sprach das Gericht zudem 10.000 Euro Schmerzensgeld zu. Der Prozess hatte im März vergangenen Jahres begonnen und war von mehreren juristischen Wendungen geprägt. Unter anderem kam der Beschuldigte zwischenzeitlich auf freien Fuß, wurde aber später wieder in Untersuchungshaft genommen.
Ursprünglich war der angebliche Heilpraktiker, der ohne die entsprechende Qualifikation praktizierte, auch wegen mutmaßlicher sexueller Übergriffe auf Patientinnen angeklagt. Das Verfahren wegen dieser Verfahren wurde aber im April auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt. Begründet wurde dies damit, dass eine Verurteilung wegen dieser Taten neben der für Mord zu erwartenden Strafe kaum ins Gewicht fallen würde. Es wäre aber ein weiteres sehr umfangreiches Beweisprogramm notwendig gewesen.
R.Adler--BTB