-
Red-Bull-Junior Tsolov absolviert Formel-1-Debüt in Imola
-
Leserbrief fordert Durchsetzung des Kopftuchverbots an Schulen
-
Leserbrief hinterfragt Bablers sozialpolitische Maßnahmen
-
Leserbrief verlangt Entlastung Österreichs als EU-Nettozahler
-
Josef Pühringer kritisiert Altersgrenze bei Grünen-Umfrage
-
Leserbrief sieht etablierte Parteien in Oberösterreich unter Druck
-
Leserbrief warnt vor Konflikt um Kopftuchverbot zu Schulbeginn
-
Leserbrief führt ÖVP-Verluste auf Distanz zur Bevölkerung zurück
-
Leserbrief kritisiert Trumps territoriale und geografische Forderungen
-
Zwei Autos kollidieren auf Salzburgs Imbergstraße
-
Sturm löst zahlreiche Wasserrettungseinsätze im Flachgau aus
-
Geflohene Jugendliche nach Fahndung in Maisfeld festgenommen
-
27-jährige Österreicherin und Hund tot in Kleintransporter gefunden
-
Polizei zieht nach Drogenfahrt und E-Scooter-Unfall Führerscheine ein
-
Ebenauer Mühlenfest zeigt historisches Müllerhandwerk
-
Ebenau feiert Mühlenfest mit Handwerk, Musik und Kulinarik
-
Selenskyj verlangt täglich bis zu 1.000 Langstreckendrohnen gegen Russland
-
Serbiens Justizminister deutet staatliche Ehren für Ratko Mladić an
-
Mercedes-AMG CLA 45 4MATIC+: Elektro-Sprinter mit 680 PS und Nürburgring-Rekord
-
Bereits mehr als 600 Tote nach Himalaya-Sturzflut - 2980 Menschen vermisst
-
Ferrari ehrt Schumacher-Legende mit Spezial-Look in Monza
-
"Teures Problem": Huth schreibt Wirtz bei Liverpool ab
-
Wohlgemuth: "Deprimierender" Saisonstart für den VfB
-
Bayern setzen "Duftmarken" - und haben "noch was vor"
-
Muslic über "Held" Dzeko: "Ich bin jetzt sein Chef"
-
DHB-Team heiß auf Gold: "Mit Weltmeisterpokal über den Platz"
-
Schon mehr als 600 Tote nach Himalaya-Sturzflut - Suche nach Vermissten geht weiter
-
Fünf Jahre Haft für Ecuadors Ex-Präsidenten Moreno wegen Korruption bei Bauprojekt
-
Nach Sturzflut im Himalaya geht die Suche nach hunderten Vermissten weiter
-
Umweltminister Schneider fordert für Plug-In-Hybride aus China Zölle wie bei E-Autos
-
AfD-Nachwuchsorganisation trifft sich zu Bundeskongress in Magdeburg
-
Isländer stimmen über Wiederaufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen ab
-
US-Präsident Trump verkündet "größten Öl-Deal in der Weltgeschichte" mit Venezuela
-
Trump bei 9/11-Gedenken nur bei Zeremonie im Pentagon und nicht in New York
-
Bericht: US-Gericht untersagt Nutzung von FBI-Verhörprotokollen in 9/11-Prozess
-
Halbleere Gasspeicher: Wirtschaftsweise Grimm sieht noch keinen Handlungsbedarf
-
Attest ab erstem Krankheitstag: Bas fordert Union zu Gesprächen über Verzicht auf
-
US-Präsident Trump verkündet bedeutendes Öl-Abkommen mit Venezuela
-
Nach Meta-Vergleich: Hubig will besseren Schutz von Kindern vor Social-Media-Sucht
-
Bas erwartet bei schlechtem Ergebnis in Sachsen-Anhalt Diskussion über SPD-Spitze
-
Ecuadors Ex-Präsident Moreno wegen Korruption bei Bauprojekt schuldig gesprochen
-
US-Regierung prüft Verkauf von Land des Yosemite-Parks an Immobilienfirma
-
Kane zur Vertragsverlängerung: Es sieht "ziemlich gut" aus
-
Stocker fordert Verfassungsverbot des politischen Islam
-
Bayern München startet mit 5:1 gegen Stuttgart in die Bundesliga
-
Haribo und Ritter Sport bringen Pico-Balla-Schokolade erneut in den Handel
-
Felix Gall rückt bei der Vuelta auf Gesamtrang vier vor
-
Brüsseler Staatsanwaltschaft fordert härteres Vorgehen gegen Drogenbanden
-
Rund 400 Menschen demonstrieren in Traismauer gegen Tierleid
-
Falscher Polizist verunsichert Seniorinnen im Bezirk Freistadt
Schaden an Wohnung: BGH urteilt in Streit um Kaution zugunsten von Vermieter
In einem Rechtsstreit um eine nicht zurückgezahlte Kaution nach dem Auszug der Mieterin hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch zugunsten des Vermieters entschieden. Seine Aufrechnung der Kaution gegen Schäden an der Wohnung scheitert demnach nicht daran, dass er erst nach mehr als sechs Monaten abrechnete. Entscheidend ist vielmehr, dass er seine Ansprüche vorher bereits hätte geltend machen können. (Az. VIII ZR 184/23)
In dem Fall aus Bayern war die Mieterin Anfang November 2019 ausgezogen. Der Vermieter stellte nach ihrem Auszug Schäden an der Wohnung, unter anderem am Parkett, fest. Diese bezifferte er auf etwa 1175 Euro. Er zahlte darum die Kaution von knapp 780 Euro nicht zurück, sondern behielt das Geld. Die Abrechnung schickte er am 20. Mai, also mehr als sechs Monate nach Auszug.
Deswegen zog die Mieterin vor Gericht. Das Amtsgericht Erlangen und das Landgericht Nürnberg-Fürth gaben ihr recht, da der Vermieter seine Forderung nicht rechtzeitig gestellt habe. Im Mietrecht verjähren Forderungen im Normalfall sehr schnell, nämlich bereits nach sechs Monaten. Es gibt aber eine Ausnahme: wenn der Anspruch schon vorher hätte aufgerechnet werden können.
Dafür sei es aber notwendig, dass dieser Anspruch gleichartig sei, entschied das Landgericht im Juli 2023. Das sei er hier nicht. Dem Vermieter habe es erst einmal zugestanden, dass die Wohnung wieder in den ursprünglichen - unbeschädigten - Zustand versetzt worden wäre, führte das Landgericht aus. Er könne zwar stattdessen auch Geld verlangen - dafür hätte er aber die Frist einhalten müssen.
Das sah der Bundesgerichtshof nun anders. Das Landgericht habe die beiderseitigen Interessen nicht ausreichend berücksichtigt, erklärte er. Der Vermieter könne auch dann noch abrechnen, wenn er nicht innerhalb von sechs Monaten Schadenersatz in Form von Geld statt Reparaturen verlangt habe. Die von Mietern gestellte Kaution solle Ansprüche der Vermieter sichern.
Wer im konkreten Fall noch Geld von wem bekommt, ist damit aber noch nicht entschieden. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall zurück an das Landgericht. Dieses soll nun herausfinden, ob die von dem Vermieter behaupteten Schadenersatzansprüche überhaupt bestehen.
A.Gasser--BTB